Ausgesprochen!

Trocken am Gardasee

Ahh, gut dass ich vor unserem Pfingsturlaub noch die Blitzidee habe: Ich werde mich über die Verkehrs-Webcams des Landes Tirol informieren, wie es verkehrsmäßig auf unserem Landesstraßennetz gerade ausschaut. Diese Webcams zeigen mir an ausgewählten Verkehrspunkten im ganzen Land, wo gerade ein Stau droht oder wo ich freie Fahrt... [mehr...]

Infrastrukturangebot in Klein- und Kleinstschigebieten

[ Kontakt ]

AdresseHeiliggeiststraße 7-9
A-6020 Innsbruck
Telefon+43 (0)512 508 3217
Fax+43 (0)512 508 3235

[ Formulare ]

[ Gesetze/Richtlinien ]

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Infrastrukturangebot in Klein- und Kleinstschigebieten

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Zielsetzung:

Im Rahmen dieser Förderungsaktion werden unter Beachtung der Seilbahngrundsätze des Landes Tirol wesentliche Verbesserungsmaßnahmen in Klein- und Kleinstschigebieten gefördert, die deren Angebot und damit auch deren Wirtschaftlichkeit wesentlich verbessert.

Wer wird gefördert?

Gemeinden und Gemeindeverbände, Tourismusverbände, Vereine als auch KMU im Sinne des EU-Beihilfenrechtes mit einschlägiger rechtlicher Genehmigung.

Was wird gefördert?

Verbesserungsmaßnahmen in Klein- und Kleinstschigebieten mit einer Beförderungskapazität, die nach der Umsetzung der geplanten Maßnahmen nicht mehr als 10.000 (Kleinschigebiet) bzw. 5.000 (Kleinstschigebiet) Personen pro Stunde beträgt. Reine Erneuerungs-/Ersatzinvestitionen können nur in Kleinstschigebieten gefördert werden.

 

Wie wird gefördert?

  • nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss, max. 50 % der förderbaren Kosten; mindestens € 20.000,--; maximal € 1 Mio. förderbare Kosten (Kleinstschigebiete)
  • nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss, max. 10 % (für mittlere Unternehmen), max. 20 % (für kleine Unternehmen), mindestens € 200.000,--; maximal € 2,5 Mio. förderbare Kosten (Kleinschigebiete)

Zuständiger Ansprechpartner beim Amt der Tiroler Landesregierung ist Herr Stefan Prader.