Zielsetzung:
Im Rahmen dieser Förderungsaktion werden unter Beachtung der Seilbahngrundsätze des Landes Tirol wesentliche Verbesserungsmaßnahmen in Klein- und Kleinstschigebieten gefördert, die deren Angebot und damit auch deren Wirtschaftlichkeit wesentlich verbessert.
Wer wird gefördert?
Gemeinden und Gemeindeverbände, Tourismusverbände, Vereine als auch KMU im Sinne des EU-Beihilfenrechtes mit einschlägiger rechtlicher Genehmigung.
Was wird gefördert?
Verbesserungsmaßnahmen in Klein- und Kleinstschigebieten mit einer Beförderungskapazität, die nach der Umsetzung der geplanten Maßnahmen nicht mehr als 10.000 (Kleinschigebiet) bzw. 5.000 (Kleinstschigebiet) Personen pro Stunde beträgt. Reine Erneuerungs-/Ersatzinvestitionen können nur in Kleinstschigebieten gefördert werden.
Wie wird gefördert?
- nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss, max. 50 % der förderbaren Kosten; mindestens € 20.000,--; maximal € 1 Mio. förderbare Kosten (Kleinstschigebiete)
- nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss, max. 10 % (für mittlere Unternehmen), max. 20 % (für kleine Unternehmen), mindestens € 200.000,--; maximal € 2,5 Mio. förderbare Kosten (Kleinschigebiete)
Zuständiger Ansprechpartner beim Amt der Tiroler Landesregierung ist Herr Stefan Prader.


