Zielsetzung:
Mit dieser Förderungsaktion soll die Finanzierung der Errichtung und Verbesserung von multifunktionalen und regionalen Sportinfrastrukturanlagen erleichtert, der Breitensport und die regionale Freizeitwirtschaft gefördert und die Lebensqualität der einheimischen Bevölkerung verbessert werden.
Wer wird gefördert?
Gemeinden, Gemeindeverbände, Tourismusverbände sowie Vereine und juristische Personen (die mehrheitlich in öffentlicher Hand sind und ausschließlich Sportinfrastrukturanlagen betreiben und nicht gewinnorientiert sind).
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Errichtung und Verbesserung von regionalen und multifunktionalen Sportinfrastrukturanlagen. Die Anlagen müssen eine angemessene Größe aufweisen und müssen so geführt werden, dass sie den Anforderungen eines modernen Sportbetriebs im Sinne des Tiroler Sportstätten-Strategieplanes 2020 entsprechen. Deren Errichtung muss mit den Zielen der überörtlichen Raumordnung im Einklang stehen.
Zuständiger Ansprechpartner beim Amt der Tiroler Landesregierung ist Herr Stefan Prader.


