Zielsetzung:
Mit den Mitteln des Tiroler Patententwicklungspools soll das Tiroler Erfindungswesen vor allem durch die Beratung, Finanzierung von Gutachten zur Bewertung des Patentpotenzials und Vorfinanzierung von Gebrauchsmuster- sowie Patentanmeldungen und den Bau von Prototypen im In- und Ausland gefördert werden.
Förderungsempfänger:
- Natürliche Personen, die ihren ordentlichen Wohnsitz oder ihre Arbeitsstätte seit mindestens zwei Jahren in Tirol haben
- Juristische Personen und eingetragene Personengesellschaften, die ihren Sitz oder ihre Niederlassung seit mindestens zwei Jahren in Tirol haben
- andere natürliche oder juristische Personen, wenn sie eine Erfindung als österreichische Erfindung erklären und wenn ihre Erfindung der Tiroler Wirtschaft unmittelbar nützt oder für das Land Tirol als nützlich angesehen wird
Was wird gefördert:
- Gutachten zur Bewertung des Patentpotenzials
- Patentanmeldungen und Gebrauchsmuster
- die Herstellung von Prototypen
- betriebswirtschaftliche Umsetzungsberatung
Wie wird gefördert:
- Gutachten bis zu 100 % (höchstens aber bis € 3.000,--) in Form eines Zuschusses
- Patentanmeldungen und Gebrauchsmuster bis zu 80 % (höchstens aber bis zu € 25.000,--) in Form eines Darlehens
- die Herstellung von Prototypen durch Gewährung eines Zuschusses oder Darlehens oder einer Kombination aus beiden bis zu 50 % (höchstens aber bis € 15.000,--)
- betriebswirtschaftliche Umsetzungsberatungen bis zu zwei Drittel, höchstens aber bis zu € 1.824,-- in Form eines Zuschusses
Weitere Informationen, die Richtlinien zum Programm sowie das Antragsformular erhalten Sie unter http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&stid=506603&dstid=5133&opennavid=0 ![]()
sowie unter der Adresse:
Wirtschaftskammer Tirol
Innovation und Technologie
Dipl.Ing. Gernot Bock
T 05 90 90 5-1371
E
gernot.bock@wktirol.at


