Ausgesprochen!

Trocken am Gardasee

Ahh, gut dass ich vor unserem Pfingsturlaub noch die Blitzidee habe: Ich werde mich über die Verkehrs-Webcams des Landes Tirol informieren, wie es verkehrsmäßig auf unserem Landesstraßennetz gerade ausschaut. Diese Webcams zeigen mir an ausgewählten Verkehrspunkten im ganzen Land, wo gerade ein Stau droht oder wo ich freie Fahrt... [mehr...]

Energiesparmaßnahmen

[ Kontakt ]

AdresseHeiliggeiststraße 7-9
A-6020 Innsbruck
Telefon+43 (0)512 508 3217
Fax+43 (0)512 508 3235

[ Weitere Informationen ]

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[ Gesetze/Richtlinien ]

[ 

Energiesparmaßnahmen

  ]

Zielsetzungen:

Unterstützung von Vorhaben, durch die Energie eingespart oder erneuerbare Energieträger genutzt werden.

Förderungsempfänger:

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die entweder im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung nach der Gewerbeordnung oder in nachstehender Liste angeführt sind:

  • Bäder
  • Bootsvermieter und Bootseinsteller
  • Campingplatzbetreiber
  • Minigolfplätze
  • Lichtspieltheater
  • Schausteller
  • Tanzschulen
  • Unternehmungen der zivilen Schifffahrt, Raftingunternehmen
  • erwerbswirtschaftliche Betreiber von Tennis- und Tischtennisplätzen inkl. Tennishallen
  • erwerbswirtschaftliche Betreiber von touristischen bzw. freizeitwirtschaftlich relevanten Infrastruktureinrichtungen
  • Mitglieder der Kammer der Architekten und Ingenieurskonsulenten für Tirol und Vorarlberg mit Standort in Tirol

Förderungsschwerpunkte:

  • Solaranlagen
  • Thermische Gebäudesanierung
  • Wärmepumpen
  • Energiesparen in Betrieben (Wärmerückgewinnung, Heizungsoptimierung, Beleuchtungsoptimierung etc.)

Förderbare Kosten/Ober- und Untergrenze:

  Solaranlagen:

  • kleiner 100 m² beträgt die Landesförderung € 50,--/m² bei Standardkollektoren und € 75,--/m² bei Vakuumkollektoren
  •  ab 100 m² beträgt die Landesförderung maximal 30 % der im Rahmen der Umweltförderung im Inland gewährten Bundesförderung. Bei Solaranlagen ab 100 m² müssen die gesamten umweltrelevanten Investitionskosten mindestens € 10.000,-- betragen.

  Thermische Gebäudesanierung:

  • Die Landesförderung beträgt maximal 30 % der im Rahmen der Umweltförderung im Inland gewährten Bundesförderung. Grundlage bilden die erzielte Sanierungsqualität bzw. das Ausmaß der Unterschreitung der Anforderungen für den Heizwärme- und Kühlbedarf gem. OIB-Richtlinie (Stand Oktober 2011/ÖNORM H5055/Richtlinie 2010/31/EU) für die jeweilige Gebäudekategorie.

  Wärmepumpen:

  • bei Anlagen kleiner 400 kW erfolgt die Landesförderung über eine Pauschalprämie abhängig  von der thermischen Leistung und der Art der Wärmepumpe
  • bei Anlagen ab 400 kW beträgt die Landesförderung maximal 30 % der im Rahmen der Umweltförderung im Inland gewährten Bundesförderung. Die gesamten umweltrelevanten Investitionskosten müssen bei Anlagen ab 400 kW mindestens € 10.000,-- betragen.

  Energiesparen in Betrieben:

  • Die Landesförderung beträgt bei diesem Förderungsschwerpunkt maximal 30 % der im Rahmen der Umweltförderung im Inland gewährten Bundesförderung. Bei Projekten der Wärmerückgewinnung müssen die gesamten umweltrelevanten Investitionskosten mindestens € 5.000,-- betragen, bei allen anderen mindestens € 10.000,--.

Verfahren/Einreichung:

  • Antragstellung bei der KPC gilt auch als Landesansuchen
  • Prüfung der Anträge durch die KPC
  • Kostenabrechnung erfolgt über die KPC
  • Auszahlung der Förderung erfolgt durch das Sachgebiet Wirtschaftsförderung

Weitere Informationen sowie die entsprechenden Antragsunterlagen (Antragsformular, technisches Datenblatt, etc.) finden Sie unter http://www.umweltfoerderung.at/landesfoerderungen Externer Link

Zuständige Ansprechpartnerin im Amt der Tiroler Landesregierung ist Frau Christine Seidl. Externer Link