Zielsetzung:
Ziel der Tiroler EPU-Kooperationsförderung ist die Unterstützung von Ein-Personen-Unternehmen (EPU) bei sinnvollen betrieblichen Kooperationen. Damit sollen die jeweiligen Kernkompetenzen der einzelnen EPU besser genutz werden.
Im Rahmen dieser Aktion können Kooperationsprojekte unterstützt werden, die im Zusammenhang mit der Entwicklung, der Herstellung und der Vermarktung von neuen Produkten, Verfahren und/oder Dienstleistungen stehen.
Wer wird gefördert:
Förderungsnehmer können nur Kooperationen von mindestens zwei Ein-Personen-Unternehmen (EPU) der gewerblichen Wirtschaft mit einer aufrechten Gewerbeberechtigung nach der Gewerbeordnung sein.
Art und Ausmaß der Förderung:
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt max. 30 % der förderbaren Kosten (z.B. Unternehmerlohn, Kosten für externe Expertisen, Materialkosten, etc.).
Zuständiger Ansprechpartner im Amt der Tiroler Landesregierung ist Herr Ernst Messner.


