Zielsetzungen:
Unterstützung von Vorhaben, durch die besondere Impulse für ein nachhaltiges Wachstum und die Sicherung der Beschäftigung in Tirol erreicht werden.
Förderungsempfänger:
Kleine und mittlere Unternehmen gemäß Bestimmungen des EU-Wettbewerbsrechtes vorwiegend des produzierenden Sektors und des produktionsnahmen Dienstleistungssektors mit aufrechter Gewerbeberechtigung nach der Gewerbeordnung oder Campingplatzbetreiber. Im nationalen Regionalförderungsgebiet (politischer Bezirk Lienz) können auch große Unternehmen im Sinne des EU-Wettbewerbsrechtes berücksichtigt werden.
Förderungsschwerpunkte:
Vorhaben bzw. Investitionen, die
- Betriebsansiedelungen oder -erweiterungen
- Produkt- oder Verfahrensinnovationen (inkl. innovative Dienstleistungen)
betreffen.
Förderbare Kosten/Ober- und Untergrenze:
- Investitionen in Sachanlagen
- immaterielle Werte (Investitionen in Technologietransfer durch den Erwerb von Patentrechten, Lizenzen oder Know how oder nicht patentiertem technischem Wissen)
- Planungskosten bis max. 10 %
Mindestförderungsbemessungsgrundlage € 0,5 Mio.
max. Förderungsbemessungsgrundlage € 30,0 Mio.
Zuständiger Ansprechpartner im Amt der Tiroler Landesregierung ist Herr Ernst Messner.


