Zielsetzung:
Unterstützung von Vorhaben, die eine wesentliche Verbesserung der regionalen Betriebsstruktur und/oder Verbesserung des Angebotes im Bereich der kleinstrukturierten Tiroler Tourismus- und Freizeitwirtschaft zum Ziel haben.
Wer wird gefördert?
Kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft , die entweder im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung nach der Gewerbeordnung oder in nachstehender Liste angeführt sind:
- Bäder
- Bootsvermieter und Bootseinsteller
- Campingplatzbetreiber
- Minigolfplätze
- Lichtspieltheater
- Schausteller
- Tanzschulen
- Unternehmungen der zivilen Schifffahrt, Raftingunternehmen
- erwerbswirtschaftliche Betreiber von touristischen bzw. freizeitwirtschaftlich relevanten Infrastruktureinrichtungen
- Mitglieder der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg mit Standort in Tirol
Was wird gefördert?
Vorhaben bzw. Investitionen, die die
- Erzeugung neuer und/oder höcherwertiger Produkte
- Anwendung neuer Technologien
- Erbringung neuer und/oder qualitativ höherwertiger Dienstleistungen
zum Gegenstand haben sowie
- wesentliche qualitätsverbessernde Maßnahmen im Bereich der Tourismus- und Freizeitwirtschaft (Höherqualifizierung - mindestens die 3-Sterne-Kategorie)
Eine Förderung dieser Vorhaben ist in Gemeinden mit mehr als 500.000 Gästenächtigungen pro Jahr ausgeschlossen
Zuständiger Ansprechpartner im Amt der Tiroler Landesregierung ist Herr Klaus Brida.


