
Jede gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen unterliegt grundsätzlich der Konzessionspflicht nach dem Güterbeförderungsgesetz 1995. Es gibt zwei Arten der gewerbsmäßigen Güterbeförderung, den innerstaatlichen und den grenzüberschreitenden Güterverkehr. Beim innerstaatlichen Güterverkehr muss der Ausgangsort und das Ziel der Fahrt im Inland liegen.
Zuständigkeiten:
1. | Grenzüberschreitende Güterverkehrskonzession - Landeshauptmann (Amt der Tiroler Landesregierung, Sachgebiet Gewerberecht) |
2. | Innerstaatliche Güterverkehrskonzession - Bezirksverwaltungsbehörde |
!Wichtig!
Mit der Ausübung des Gewerbes kann erst mit dem Tag der rechtskräftigen Bewilligung (Bescheid des Landeshauptmannes bzw. Bescheid der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde) begonnen werden (Ausnahme: Die "Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen, deren höchstzulässiges Gesamtgewicht 3.500 kg nicht übersteigt" ist ein freies Gewerbe. Die Anmeldung hat bei der Bezirksverwaltungsbehörde zu erfolgen.).
!Hinweis:!
Allfällige Nachsichtsansuchen (Nachsicht wegen Nichteröffnung/Aufhebung des Insolvenzverfahrens, Nachsicht wegen gerichtlicher Verurteilung/Finanzstrafe) sind beim Landeshauptmann einzubringen, sowohl im grenzüberschreitenden als auch im innerstaatlichen Güterverkehr.
Voraussetzungen:
- Zuverlässigkeit (keine schwerwiegenden Verwaltungsstrafen)
- Volljährigkeit
- Österreichische oder EU-Staatsbürgerschaft allenfalls Antrag auf Befreiung gem.§ 5 Abs. 8 Güterbeförderungsgesetz
- Keine gerichtlichen Vorstrafen (mehr als 3 Monate oder 180 Tagessätze) oder Finanzstrafen Nachsicht vom Gewerbeausschluss wegen Vorstrafen [Form 15 b]
- Keine Nichteröffnung oder Abweisung des Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens- Nachsicht wegen Nichteröffnung/Aufhebung des Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens [Form 15 - natürliche Person] [Form 15a - juristische Person]
- Befähigungsnachweis: Befähigungsprüfung
- Juristische Personen, Personengesellschaften oder natürliche Personen ohne Befähigungsnachweis müssen einen gewerberechtlichen Geschäftsführer bestellen. Bei Gesellschaften muss der gewerbliche Geschäftsführer vertretungsbefugt oder mit 20 Wochenstunden angestellt sein, bei natürlichen Personen muss dieser mit 20 Wochenstunden angestellt sein.
- Finanzielle Leistungsfähigkeit (€ 9000 für den ersten LKW und € 5000 für jeden weiteren LKW; die Beilagen für die verschiedenen Rechtsformen 2A bis 3 finden sie auf der Formularseite)
- LKW-Abstellplätze außerhalb von Straßen mit öffentlichem Verkehr (Betriebsanlagengenehmigungsbescheid der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde)
Wichtige Informationen zu:
Formulare:
Konzessionsansuchen grenzüberschreitender Güterverkehr
- natürliche Person (Konzession lautet auf Ihren Namen)
- natürliche Person mit Geschäftsführergenehmigung (Konzession lautet auf Ihren Namen)
- juristische Person (Konzession lautet auf Gesellschaft)
Konzessionserweiterung - Vermehrung der Anzahl der Fahrzeuge
- natürliche Person (Konzession lautet auf Ihren Namen)
- natürliche Person mit Geschäftsführergenehmigung (Konzession lautet auf Ihren Namen)
- juristische Person (Konzession lautet auf Gesellschaft)
Konzessionssansuchen innerstaatlicher Güterverkehr für
- natürliche Person (Konzession lautet auf Ihren Namen)
- juristische Person (Konzession lautet auf Gesellschaft)
Konzessionserweiterung - Vermehrung der Anzahl der Fahrzeuge
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