Zielsetzung:
Durch die Vergabe von zinsgünstigen Direktdarlehen soll die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit von Kleinstunternehmen der gewerblichen Wirtschaft Tirols gestärkt werden.
Förderungsschwerpunkte:
- Betriebsgründungen und Betriebsübernahmen, insbesondere durch Jungunternehmer
- Betriebserweiterungen, Betriebsverlegungen und Betriebsentwicklungen
- Maßnahmen zur Energieeinsparung und Umweltschutzmaßnahmen
Förderungsausmaß:
Die Darlehensobergrenze beträgt maximal € 100.000,--; die Darlehensuntergrenze beträgt € 5.000,--.
Verzinsung:
Für Jungunternehmer beträgt der Zinssatz 0,4 % durchgehend auf 5 Jahre. Für alle anderen Unternehmen beträgt der Zinssatz 0,75 % durchgehend auf 5 Jahre.
Bei Darlehen auf 10 Jahre wird die zweite Hälfte der Laufzeit zinsmäßig zum gegebenen Zeitpunkt gesondert vereinbart. Bei Zahlungsverzug kommen zu den normalen Zinsen noch Verzugszinsen von 6 % hinzu.
Zuständige Ansprechpartner im Amt der Tiroler Landesregierung sind Herr Karl Pittracher.
Hier finden Sie die Richtlinie sowie das Antragsformular.