Aktuell: Maßnahmenpaket zum Erhalt der Tiroler Wirtshauskultur
Die Tiroler Landesregierung hat in der Sitzung am 02.10.2019 ein Förder- und Serviceprogramm zum Erhalt der Tiroler Wirtshauskultur beschlossen.
Dabei erhalten JungunternehmerInnen für Projekte im Rahmen der „Tiroler Wirtshäuser“ ein mit 0,20 % fix verzinstes Darlehen auf eine Darlehenslaufzeit von zehn Jahren. Weiters erhöht sich bei diesen Projekten für JungunternehmerInnen die Darlehensobergrenze auf € 150.000,--.
Zielsetzung:
Durch die Vergabe von zinsgünstigen Direktdarlehen soll die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit von Kleinstunternehmen der gewerblichen Wirtschaft Tirols gestärkt werden.
Förderungsschwerpunkte:
- Betriebsgründungen und Betriebsübernahmen, insbesondere durch Jungunternehmer
- Betriebserweiterungen, Betriebsverlegungen und Betriebsentwicklungen
- Maßnahmen zur Energieeinsparung und Umweltschutzmaßnahmen
Förderungsausmaß:
Die Darlehensobergrenze beträgt maximal € 100.000,--; die Darlehensuntergrenze beträgt € 5.000,--.
Verzinsung:
Für Jungunternehmer beträgt der Zinssatz 0,3 % durchgehend auf 5 Jahre. Für alle anderen Unternehmen beträgt der Zinssatz 0,5 % durchgehend auf 5 Jahre.
Bei Darlehen auf 10 Jahre wird die zweite Hälfte der Laufzeit zinsmäßig zum gegebenen Zeitpunkt gesondert vereinbart. Bei Zahlungsverzug kommen zu den normalen Zinsen noch Verzugszinsen von 4 % hinzu.
Zuständige Ansprechpartner im Amt der Tiroler Landesregierung sind Herr Karl Pittracher.
Hier finden Sie die Herunterladen Richtlinie sowie das Herunterladen Antragsformular.