Zielsetzungen:
Unterstützung von Vorhaben, durch die Energie eingespart oder erneuerbare Energieträger genutzt werden.
Förderungsempfänger:
Kleine und mittlere Unernehmen der gewerblichen Wirtschaft, die entweder in Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung nach der Gewerbeordnung oder in nachstehender Liste angeführt sind:
- erwerbswirtschaftliche Betreiber von touristisch bzw. freizeitwirtschaftlich relevanten Infrastruktureinrichtungen (z.B. Bäder, Campingplätze, Bootsvermietung, Minigolfplätze, Freizeitparks, Kinos, Tanzschulen, Tennis- und Tischtennisplätze inkl. Tennishallen, Ballonfahr- und Hänge- bzw. Gleitschirmunternehmen, Raftingunternehmen, etc.)
- Telekommunikations- und Rundfunkunternehmen mit der Berechtigung der RTR GmbH
- Sprengmittelhändler
- Buchhalter/Bilanzbuchhalter/Personalverrechner
- Mitglieder der Kammer der Architekten und Ingenieurskonsulenten für Tirol und Vorarlberg mit Standort in Tirol
Förderungsschwerpunkte:
- Solaranlagen
- Thermische Gebäudesanierung
- Wärmepumpen
- Energiesparen in Betrieben (Wärmerückgewinnung, Heizungsoptimierung, Beleuchtungsoptimierung etc.)
- Stromerzeugung in Insellagen (Photovoltaikanlagen, Kleinwasserkraftwerke, Windkraftanlagen, etc.)
- Fahrzeuge mit alternativem Antrieb und Elektromobilität (klima:aktiv mobil)
- Transporträder
Art und Ausmaß der Förderung:
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt maximal 30 % der im Rahmen der Umweltförderung im Inland gewährten Bundesförderung, inkl. allfälliger EU-Förderungen.
Verfahren/Einreichung:
- Antragstellung bei der KPC gilt auch als Landesansuchen
- Prüfung der Anträge durch die KPC
- Kostenabrechnung und -kontrolle erfolgt über die KPC
- Auszahlung der Förderung erfolgt durch das Sachgebiet Wirtschaftsförderung
Weitere Informationen sowie die entsprechenden Antragsunterlagen (Antragsformular, technisches Datenblatt, etc.) finden Sie unter http://www.umweltfoerderung.at/landesfoerderungen.
Ein weiteres Beratungsservice zu Umweltfragen bietet ecotirol.
Zuständige Ansprechpartnerin im Amt der Tiroler Landesregierung ist Frau Sandra Kelmer.
Hier finden Sie die Richtlinie.
Hier finden Sie die Veröffentlichung gemäß Art. 9 Abs. 1 AGVO.