Zielsetzung:
Unterstützung von Vorhaben, durch die die internationale Ausrichtung von kleinen und mittelgroßen Tiroler Unternehmen verbessert wird. Förderungswürdig sind dabei Projekte, die die Aufnahme oder Neuorientierung von internationalen Geschäftsbeziehungen und/oder die Erschließung neuer Märkte zum Ziel haben.
Förderungsempfänger:
Förderungsnehmer können kleine Unternehmen (weltweit) und/oder mittelgroße Unternehmen (nur außerhalb des EU/EWR-Raumes und der Schweiz) mit aufrechter Gewerbeberechtigung nach der Gewerbeordnung sein, die Waren exportieren und/oder außerhalb Österreichs Dienstleistungen erbringen.
Förderungsschwerpunkte:
- Beratungen in Zusammenhang mit der Erstellung eines Internationalisierungskonzeptes und eines darauf aufbauenden Maßnahmenplanes
- Teilnahme an internationalen Fachmessen und -ausstellungen außerhalb Österreichs
- Erstellung von Publikationen, welche der Internationalisierung dienen
- Marketingmaßnahmen
Förderbare Kosten:
- Honorarkosten für Beratungen
- Standkosten und -gebühren
- Kosten der Internationalisierung dienender Publikationen
- Versandkosten, Mailings, Insertionen in Zeitschriften
- externe Kosten für Zertifizierung/Normierung/Qualitätssicherungsverfahren, die im jeweiligen Zielland anfallen
Art und Ausmaß der Förderung:
Die Förderung wird als Einmalzuschuss gewährt und beträgt maximal 30 % der förderbaren Kosten. Die Summe der förderbaren Kosten muss mindestens € 3.000,-- betragen; die Förderungsbemessungsgrundlage ist mit € 30.000,-- pro Unternehmen und Jahr begrenzt.
Zuständiger Ansprechpartner im Amt der Tiroler Landesregierung ist Herr Klaus Brida.
Hier finden Sie die Richtlinie sowie das Antragsformular zur Tiroler Internationalisierungsförderung.