Zuschuss strukturschwacher ländlicher Raum
Das Land gewährt in Verbindung mit geförderten Bauvorhaben einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ergibt sich aus der Gesamtanzahl der Punkte multipliziert mit der förderbaren Nutzfläche (höchstens 120 m² pro Wohnung) und multipliziert mit dem Punktewert von € 10,-
- Der Zuschuss beträgt:
- Eigenheim (nicht verdichtete Bauweise) ................................................. 2 Punkte
- Bauvorhaben in verdichterer Bauweise .................................................. 4 Punkte
- Auszahlung: bei Endabrechnung des Bauvorhabens
Kriterien für die Zuordnung der Gemeinden
- Basis: Urban-Rural-Typologie der Statistik Austria
- Dichte der Besiedelung
- Vorhandensein infrastruktureller Einrichtungen
- Erreichbarkeit von Zentren
- vier Hauptkategorien: Stadtregionen, regionale Zentren, ländlicher Raum im Umland von Zentren, ländlicher Raum
- ausgewählte Kategorien mit Bevölkerungsabnahme kombiniert
- Gemeinden mit Bevölkerungszahl unter 750, deren Dauersiedlungsraum an mehr als eine Gemeinde (nach den bereits genannten Kriterien) angrenzt