Familieneinkommen des vorangegangenen Kalenderjahres (1/12 des jährlichen Nettoeinkommens zuzüglich Unterhaltszahlungen, Kinderbetreuungsgeld, etc.)

Werden die Einkommensgrenzen überschritten, wird die Förderung für jeweils begonnene € 100,—, um welche die festgelegte Einkommensgrenze überschritten wird, um 25 % gekürzt.
