Eine Förderung für die Errichtung, den Erwerb und die sonstige Schaffung von Wohnungen für Dienstnehmer wird nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen gewährt. Weiterführende Informationen finden Sie in der Wohnbauförderungsrichtlinie.
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Abteilung Wohnbauförderung
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