Wohnhäuser (Eigenheime) und Wohnungen sind in verdichteter Bauweise errichtet, wenn sie (unter Zugrundelegung zusammenhängender Abschnitte) Teil einer Anlage sind und der Grundstücksanteil (Grundverbrauch) pro Wohnung, die zur Befriedigung eines regelmäßigen Wohnbedürfnisses bestimmt ist, höchstens 400 m² beträgt.
Kredit
Es wird ein Fixbetrag pro m² förderbare Nutzfläche gewährt, der abhängig ist vom durchschnittlichen Grundstücksanteil (Grundverbrauch pro Wohnung), die zur Abdeckung eines regelmäßigen Wohnbedürfnisses (z.B. verschiedener Wohnungseigentümer mit Wohnbedarf bei Neubauten) bestimmt ist.
DURCHSCHNITTLICHER GRUNDVERBRAUCH | FIXBETRAG (€) | |
---|---|---|
MEHR ALS | HÖCHSTENS | PRO m² |
350 m² | 400 m² | 750,- |
300 m² | 350 m² | 880,- |
250 m² | 300 m² | 1.000,- |
200 m² | 250 m² | 1.150,- |
200 m² | 1.270,- |
Kreditkonditionen
Der Förderungskredit hat eine Laufzeit von maximal 35 Jahren und ist wie folgt zurückzuzahlen:
Zeitraum | Zinssatz | Tilgung | Annuität p.a. (Zinssatz+Tilgung) |
---|---|---|---|
1. bis 5 Jahr | 0 % | 0,5 % | 0,5 % |
6. bis 10. Jahr | 0,5 % | 0,5 % | 1 % |
11. bis 15. Jahr | 1 % | 1 % | 2 % |
16. bis 20. Jahr | 1,5 % | 1 % | 2,5 % |
21. bis 25. Jahr | 2,5 % | 2,5 % | 5 % |
ab dem 26. Jahr | 3,5 % | 3,5 % | 7 % |
nach dem Auslaufen des Kapitalmarktkredits, spätestens jedoch | |||
ab dem 31. Jahr | 5 % | 5 % | 10 % |
Wohnbauscheck (Alternative zum Kredit)
- 35 % des möglichen Förderungskredits
- Keine Rückzahlungen
- Keine Sicherstellung im Grundbuch
- Freie Verfügbarkeit über das Doppel-, Reihenhaus oder die Wohnung nach 10 Jahren
- Keine Wohnbeihilfe
Zusatzförderungen
Folgende Zusatzförderungen sind in Kombination mit der Grundförderung (Kredit bzw. Wohnbauscheck) möglich: