Abweichend vom Grundsatz des Einsatzes hocheffizienter alternativer Systeme stellt der Austausch alter Heizungsanlagen oder Kessel auf Basis fossiler Brennstoffe gegen Erdgas-Brennwertsysteme eine förderbare Maßnahme dar, wenn
- eine Kombination mit einer Solaranlage (thermisch oder Photovoltaik) erfolgt,
- für Gebäude, die noch nicht thermisch saniert wurden, ein Energieausweis mit entsprechenden Ratschlägen und Empfehlungen vorgelegt wird,
- keine Möglichkeit für einen Anschluss an ein Fernwärmenetz besteht und
- der Einsatz biogener Brennstoffe nicht möglich ist (z.B. belastete Gebiete (Luft) zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000; fehlende Lagerungsmöglichkeit für Brennstoffe*)
Sollte lagebedingt die Errichtung einer Solaranlage nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar sein, so kann darauf verzichtet werden.
* Eine fehlende Lagerungsmöglichkeit für Brennstoffe wird grundsätzlich nur bei Mehrfamilienhäusern angenommen, wenn die Gas-Brennwerttherme innerhalb der Wohnung installiert werden muss.
Förderung
- Einmalzuschuss: 15 % der förderbaren Kosten oder
- Annuitätenzuschuss: 25 % der Anfangsbelastung des Bankkredites