Passive Maßnahmen zur Vermeidung sommerlicher Überwärmung
Zur Vermeidung sommerlicher Überwärmung der Räume an Ost -, Süd- und West-Fassaden sowie Räume mit Dachfenster werden passive Maßnahmen (außenliegende, elektrisch betriebene, bewegliche Sonnenschutzeinrichtung) gefördert. Diese Sonnenschutzeinrichtungen, wie z.B. Außenraffstore und Außenjalousien, Rollläden und Senkrechtmarkisen müssen einen Abminderungsfaktor gtot-Wert ≤ 0,14 aufweisen und eine für die Windverhältnisse am Standort geeignete Gebrauchstauglichkeit aufweisen.
Förderung
- Einmalzuschuss: 25 % der förderbaren Kosten oder
- Annuitätenzuschuss: 35 % der Anfangsbelastung des Bankkredites