Die Leistungen der Jugendwohlfahrt auf dem Gebiet der Adoption von Kindern
Beratung
- rechtliche Information (gesetzliche Voraussetzungen, erforderliche Dokumente etc.)
- fachliche Beratung "abgebender Mütter" auch schon während der Schwangerschaft
- allgemeine, umfassende Fachberatung zum Thema Adoption (inhaltlich) für "abgebende" Mütter / Eltern und Bewerber für ein Adoptivkind
- Information für Adoptierte zu Fragen betreffend "Suche nach den leiblichen Eltern"
Information
- Inkognitoadoption: Den leiblichen Eltern sind die Adoptiveltern nicht konkret bekannt.
- Offene Adoption: Den leiblichen Eltern sind die Adoptiveltern bekannt; die Adoptiveltern lassen Kontakte zwischen dem Kind und den leiblichen Eltern freiwillig zu.
- Adoption durch einen Stiefelternteil: Ein Ehepartner adoptiert das leibliche Kind des anderen.
Vermittlung
- Zur Adoptionsvermittlung sind nur die Jugendwohlfahrtsreferate der Bezirksverwaltungsbehörden und die von der Landesregierung bescheidmäßig anerkannten (zugelassenen) Vereine berechtigt.
- Vormerkungen und Eignungsabklärungen von Ehepaaren, die ein Kind adoptieren wollen, werden vorgenommen.
Begutachtung
- in gerichtlichen Bewilligungsverfahren (das Gericht hat das zuständige Jugendwohlfahrtsreferat anzuhören); z.B. bei Adoptionsverträgen die ohne Mitwirkung des Jugendwohlfahrtsreferates als gesetzlicher Vertreter des Kindes erfolgen.
- Begutachtung von Bewerbern um ein Adoptivkind für ein anderes Jugendwohlfahrtsreferat oder eine andere zuständige offizielle Stelle.
Durchführung
- Beantragung der gerichtlichen Bewilligung der Adoption als gesetzlicher Vertreter, z.B. im Rahmen einer besonderen Sachwalterschaft, des Kindes.
- Wenn notwendig, Einbringung von Rechtsmitteln (Rekursen) gegen ab- oder zurückweisende Gerichtsbeschlüsse.
Nachbetreuung
- Weitere Beratung ist auf freiwilliger Basis durch SozialarbeiterInnen der Jugendwohlfahrt ist möglich.