Allgemeine Information
Aus dem Tiroler Sportförderungsfonds werden u.a. Tiroler Sportvereinen und Juristischen Personen (mehrheitlich in öffentlicher Hand, nicht gewinnorientiert) Zuschüsse für den Neu-, Aus- und Umbau bzw. die Sanierung von Sportstätten gewährt.
Voraussetzungen
- Berücksichtigung der Handlungsempfehlungen des Sportstätten-Strategieplanes 2020
- Eigentümer am Grundstück oder Pachtvertrag mit dem Grundeigentümer über mindestens 15 Jahre
- Ausübung einer anerkannten Sportart (Nutzung durch organisierten Sport)
Fristen
Ansuchen können laufend eingereicht werden.
Nach Beschluss einer Förderung erfolgt eine schriftliche Information.
Zuständige Stelle
Abteilung Sport
tiris-Standort Leopoldstraße 3, 6020 Innsbruck
Anfahrt/Anreise So kommen Sie zu uns
Telefon work+43 512 508 3182
faxFax +43 512 508 743185
E-Mail sport@tirol.gv.at
Kontaktformular
Erforderliche Unterlagen
Bei Einreichung:
- Kostenvoranschläge oder Gesamtkosten sowie Originalrechnungen und Zahlungsnachweise (lautend auf den Förderungsnehmer)
- Gesamt- und Detailpläne
- Foto/s der Sportstätte (optional)
- Pachtvertrag (verpflichtend, wenn Antragsteller nicht Grundstückseigentümer ist)
- Stellungnahme der ÖISS – Außenstelle Tirol (optional / Einzelfall)
- Nutzungs-/Belegungsplan (optional/Einzelfall)
Bei Erstansuchen des Antragstellers werden folgende Unterlagen erforderlich:
- Vereinsregisterauszug/Firmenbuchauszug, Statuten und Bankbestätigung
Nach erfolgter Förderzusage und Umsetzung
- Gesamtkosten belegt durch Rechnungen und Zahlungsbestätigungen lautend auf den Förderungsnehmer (Verwendungsnachweis)
- Allenfalls Daten zur Eintragung im Tiroler Sportinformationssystem
Kosten
Für die Antragstellung entstehen Ihnen keine Kosten.
Wichtige Rechtsgrundlagen
Auf die Gewährung von Förderungen nach dem Tiroler Sportförderungsgesetzt 2006 besteht kein Rechtsanspruch. (§ 5 Abs 2 Gesetz vom 11.Oktober 2006 über die Förderung des Sports in Tirol)