Antrag zum Förderprogramm der Tiroler Nachhaltigkeits- und Klimastrategie
Allgemeine Informationen
Um wertvolle zivilgesellschaftliche Bemühungen, die sehr oft von Vereinen, Gruppen, Initiativen oder Einzelpersonen ausgehen, zu unterstützen, wurde vom Land Tirol das Förderprogramm der Tiroler Nachhaltigkeits- und Klimastrategie ins Leben gerufen. Dabei sollen Vorhaben, bei denen ehrenamtliches Engagement und Eigeninitiative im Vordergrund stehen, bei der Umsetzung unterstützt werden.
AntragstellerInnen sowie FörderempfängerInnen können sein:
- natürliche Personen
- nicht gewinnorientierte juristische Personen (zum Beispiel gemeinnützige Vereine und Genossenschaften)
- juristische Personen öffentlichen Rechts (z.B. Gemeinden) sowie Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Schulen)
Bei Institutionen muss die Antragstellung über die rechtmäßige Trägerschaft erfolgen.
Allgemeine Kriterien (Auswahl):
- Der förderbare Projektzeitraum beträgt unabhängig von der tatsächlichen Projektdauer maximal 24 Monate und beginnt mit dem Datum der schriftlichen Förderzusage. Erst ab diesem festgelegten Datum können Rechnungen zur Förderung eingereicht werden.
- Für bereits abgeschlossene Vorhaben bzw. für Arbeitsschritte, die bereits vor der Genehmigung geleistet wurden, können keine Förderungen gewährt werden.
- Projekte, deren förderbare Kosten laut Förderantrag unter 800,00 Euro liegen, werden nicht gefördert.
- Die maximale Fördersumme beträgt 10.000,00 Euro pro Vorhaben.
Förderbare Kosten (Auswahl):
Insbesondere Sachkosten, Kosten für Reisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Marketingmaterialien, Vortragskosten sowie Mietkosten für Mehrweggeschirr und/oder Geschirrmobile zur Reinigung können unterstützt werden.
Fristen
Die Antragstellung ist laufend möglich.
Der spätest mögliche Abrechnungszeitpunkt wird in der Förderzusage festgelegt.
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
- Die Antragsstellung erfordert keine zusätzlichen Unterlagen.
Kosten
Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.