Allgemeine Informationen
Ziel ist es, die Umsetzung von qualitätsvoller pädagogischer Arbeit in den genannten Kinderbetreuungseinrichtungen zu ermöglichen.
Gegenstand der Förderung ist die Gewährung von finanziellen Zuschüssen für die Einrichtung von neuen Gruppenräumen und strukturelle Verbesserungsmaßnahmen.
Die förderbaren Maßnahmen, das Ausmaß der Förderung und die Verfahrensbestimmungen finden Sie in der Richtlinie Förderung der Ausstattung zur Verbesserung der Strukturqualität in Kinderbetreuungseinrichtungen.
Voraussetzungen
Fördernehmer/innen können sein:
- Erhalter von Kinderbetreuungseinrichtungen
Fristen
Förderanträge sind vor Beginn der beantragten Maßnahme elektronisch mittels Online- Formular bzw. in der von der Förderstelle vorgegebenen Form bei der Abteilung Gesellschaft und Arbeit des Amtes der Tiroler Landesregierung einzubringen.
Zuständige Stelle
Abteilung Gesellschaft und Arbeit
Elementarbildung
tiris-Standort Heiliggeiststraße 7, 6020 Innsbruck
Anfahrt/Anreise So kommen Sie zu uns
Telefon work+43 512 508 7882
faxFax +43 512 508 747805
E-Mail ga.elementarbildung@tirol.gv.at
Kontaktformular
Erforderliche Unterlagen
Dem Antrag sind folgende Unterlagen anzuschließen:
- Kostenkalkulation,
- aktuelle Vereinsstatuten und aktueller Auszug aus dem Vereinsregister bei Vereinen, die erstmalig einen Förderantrag stellen.
Kosten
Für die Antragstellung entstehen Ihnen keine Kosten.