Allgemeine Informationen
Ziel der Förderung ist, den quantitativen und qualitativen Ausbau des Kinderbetreuungsangebotes in Tirol weiterhin zu unterstützen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern.
Gegenstand der Förderung ist die Gewährung von finanziellen Zuschüssen für bauliche Maßnahmen zum qualitativen und quantitativen Ausbau gemäß Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz (TKKG), LGBl. Nr. 48/2010, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 144/2018.
Die förderbaren Maßnahmen, detaillierten Fördervoraussetzungen, das Ausmaß der Förderung und die Verfahrensbestimmungen finden Sie in der Herunterladen Richtlinie Förderung des quantitativen und qualitativen Ausbaus des Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsangebotes.
Voraussetzungen
Fördernehmer/innen können sein:
- Erhalter von Kinderbetreuungseinrichtungen,
- Gemeinden und juristische oder natürliche Personen, die nicht Erhalter sind, sofern sie die zu fördernden Räumlichkeiten einem privaten Erhalter auf Dauer und kostenfrei zur Verfügung stellen.
Fristen
Förderanträge sind vor Beginn der beantragten Maßnahme elektronisch mittels Online- Formular bzw. in der von der Förderstelle vorgesehenen Form bei der Abteilung Gesellschaft und Arbeit des Amtes der Tiroler Landesregierung einzubringen.
Zum Zeitpunkt der Einbringung des Förderantrags muss die Genehmigung der Planunterlagen gemäß § 12 TKKG bereits vorliegen.
Zuständige Stelle
Abteilung Gesellschaft und Arbeit
Elementarbildung
tiris-Standort
Heiliggeiststraße 7,
6020 Innsbruck
Anfahrt/Anreise So kommen Sie zu uns
Telefon work +43 512 508 7882
faxFax +43 512 508 747805
E-Mail ga.elementarbildung@tirol.gv.at
Kontaktformular
Erforderliche Unterlagen
Dem Antrag sind folgende Unterlagen anzuschließen:
- Projektbeschreibung inkl. Kostenkalkulation
- aktuelle Vereinsstatuten und aktueller Auszug aus dem Vereinsregister bei Vereinen, die erstmalig einen Förderantrag stellen
- Kostenvoranschlag eines Sachverständigen bei Förderansuchen gemäß § 5, die mit der Neuerrichtung eines Hortes verbunden sind.
Kosten
Für die Antragstellung entstehen Ihnen keine Kosten.