Allgemeine Informationen
Ziel der Förderung ist die Erhöhung der Familienfreundlichkeit in Tirol durch Unterstützung familienbezogener Maßnahmen.
Gegenstand der Förderung sind:
- Familienbezogene Bildungs- und Beratungsmaßnahmen.
- FamilienberatungsstellendesBundes,dieimSinnedesFamilienberatungsförderungsgesetzes, BGBl. Nr. 80/1974, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 61/2013, eingerichtet wurden.
- Maßnahmen zur Unterstützung von definierten Qualitätsverbesserungsprozessen in Gemeinden.
- Studien im Sinne einer Grundlagenbeschaffung für Expertenarbeit.
- SonstigeMaßnahmen,dieeinedirekteundnachhaltigeUnterstützungvonFamilienzumZiel haben.
Voraussetzungen
Fördernehmer/innen können sein:
- Einzelpersonen,
- Einzelunternehmen,
- eingetragene Personen- und Kapitalgesellschaften,
- Genossenschaften und Vereine,
- sonstige öffentlich-rechtliche Institutionen.
Fristen
Förderanträge sind vor Beginn des beantragten Förderzeitraumes bzw. der zu fördernden Maßnahme elektronisch mittels Online-Formular bei der Abteilung Gesellschaft und Arbeit des Amtes der Landesregierung einzureichen.
Zuständige Stelle
Abteilung Gesellschaft und Arbeit
Familie
tiris-Standort Meinhardstraße 16, 6020 Innsbruck
Anfahrt/Anreise So kommen Sie zu uns
Telefon work+43 512 508 7831
faxFax +43 512 508 747805
E-Mail ga.familie@tirol.gv.at
Kontaktformular
Erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen sind dem Antrag hinzuzufügen:
- Beschreibung des Projektes bzw. der inhaltlichen Angebote (Programm),
- Kostenkalkulation bestehend aus Aufschlüsselung der Einnahmen und Ausgaben,
- Erklärung über beantragte, bereits zugesagte oder gewährte Förderungen.
Kosten
Für die Antragstellung entstehen Ihnen keine Kosten.
Wichtige Rechtsgrundlagen
Es sind folgende Richtlinien relevant: