Allgemeine Informationen
Unterstützt wird die gänzliche Neuerrichtung und -einrichtung von Sanitärräumen, der Umbau von Gästezimmern zu Ferienwohnungen, die Neuausstattung von bestehenden Gästezimmern und Ferienwohnungen, die barrierefreie Nutzung der Unterkünfte, Frühstücks- und Aufenthaltsräume, Wellness- und Freizeitbereicheoder Investitionen in spezielle touristisch nutzbare Räumlichkeiten Die Förderung wird in Form einer Einmalprämie bzw. eines nicht rückzahlbaren Einmalzuschusses gewährt.
Antragsberechtigt sind Vermieter von privaten Gästezimmern mit höchstens zehn Betten gemäß dem Tiroler Privatzimmervermietungsgesetz oder Vermieter von maximal drei privaten Ferienwohnungen mit höchstens zehn Betten sowie Betreiber kleiner gewerblicher Beherbergungsbetriebe mit maximal 20 Betten.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Vermieter von privaten Gästezimmern mit höchstens zehn Betten gemäß dem Tiroler Privatzimmervermietungsgesetz oder Vermieter von maximal drei privaten Ferienwohnungen mit höchstens zehn Betten sowie Betreiber kleiner gewerblicher Beherbergungsbetriebe mit maximal 20 Betten.
Die Verbesserung des Sanitärkomforts beinhaltet die gänzliche Neuerrichtung und -einrichtung von Sanitärräumen (inkl. Dusche/Badewanne, Waschtisch und WC) gemäß den Mindestausstattungskriterien.
Fristen
Der Antrag ist vor Beginn des beantragten Förderzeitraumes einzureichen.
Zuständige Stelle
Sachgebiet Wirtschaftsförderung
tiris-Standort
Heiliggeiststraße 7,
6020 Innsbruck
Anfahrt/Anreise So kommen Sie zu uns
Telefon work +43 512 508 3217
faxFax +43 512 508 743235
E-Mail wirtschaftsfoerderung@tirol.gv.at
Kontaktformular
Erforderliche Unterlagen
- Bestätigung der Gemeinde über den Umfang der Privatvermietung
Kosten
Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.