Allgemeine Informationen
Gefördert werden wesentliche Verbesserungsmaßnahmen in Langlaufloipen, die für die Region von nachhaltigem Nutzen sind.
Die Landesförderung wird in Form von nicht rückzahlbaren Einmalzuschüssen mit maximal 15% der förderbaren Kosten gewährt. Loipen, für die Loipenbenutzungsgebühren eingehoben werden, können maximal 10% der förderbaren Kosten gewährt werden.
Die Summe der förderbaren Kosten muss mindestens € 20.000,- betragen; die Förderbemessungsgrundlage ist pro Projekt und Kalenderjahr mit € 1 Mio. begrenzt.
Voraussetzungen
Förderungsnehmer im Sinne der gegenständlichen Förderrichtlinie können Gemeinden und Gemeindeverbände, Tourismusverbände und Vereine sein.
Vorhaben können nur gefördert werden, wenn die Voraussetzungen des Tiroler Loipen Gütesiegels erfüllt werden bzw. nach Abschluss des Förderprojekts erreicht werden.
Fristen
Förderungsanträge müssen bis spätestens 31.12.2021 eingelangt sein.
Zuständige Stelle
Abteilung Wirtschaftsförderung und Fördertransparenz
tiris-Standort Heiliggeiststraße 7, 6020 Innsbruck
Anfahrt/Anreise So kommen Sie zu uns
Telefon work+43 512 508 3202
faxFax +43 512 508 743235
E-Mail wirtschaftsfoerderung@tirol.gv.at
Kontaktformular
Erforderliche Unterlagen
- Detaillierte Projektbeschreibung
- Detaillierte Kostenaufstellung und vorhandene Angebote/Vergleichsangebote/Preisspiegel bei Ausschreibungen)
- Finanzierungsplan samt verbindliche Zusagen bei Fremdfinanzierungsanteilen
- Notwendige rechtliche Genehmigungen (Beispiele: Bau- und Betriebsgenehmigung, naturschutz-, wasser- und forstrechtliche Genehmigung, Genehmigung nach dem Veranstaltungsgesetz)
- Sämtliche Planunterlagen
- Stellungnahme der Standortgemeinde über die örtliche und regionale Bedeutung
Kosten
Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.
Wichtige Rechtsgrundlagen
Zum Formular
Förderung von Loipen (Fristen beachten)