Allgemeine Informationen
Unterstützt werden Vorhaben, durch die besondere Impulse für ein nachhaltiges Wachstum und die Sicherung der Beschäftigung in Tirol erreicht werden. Förderungswürdig sind Investitionsvorhaben mit besonderer regionalwirtschaftlicher Bedeutung, die eine Verbesserung der regionalen Betriebsstruktur, der regionalen Arbeitsmarktlage und/oder eine Steigerung der Innovationsfähigkeit zum Ziel haben.
Die Förderung wird in Form eines Einmalzuschusses (in der Regel 5 % der förderbaren Kosten) gewährt. Gefördert werden Investitionen in Sachanlagen (Gebäude, Einrichtung, Ausstattung, etc.).
Voraussetzungen
Förderungsnehmer können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft lt. EU-Definition (Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 06. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen) sein, die entweder im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung nach der Gewerbeordnung oder in nachstehender Liste angeführt sind:
- Telekommunikations- und Rundfunkunternehmen mit der Berechtigung der RTR GmbH
- Mitglieder der Kammer der Architekten und Ingenieurskonsulenten für Tirol und Vorarlberg mit Standort in Tirol
Die förderbaren Kosten dürfen € 500.000,- nicht unterschreiten; die Förderungsbemessungsgrundlage ist mit € 30 Mio. begrenzt.
Fristen
Der Antrag ist vor Beginn des beantragten Förderzeitraumes einzureichen.
Zuständige Stelle
Abteilung Wirtschaftsförderung und Fördertransparenz
tiris-Standort Heiliggeiststraße 7, 6020 Innsbruck
Anfahrt/Anreise So kommen Sie zu uns
Telefon work+43 512 508 3202
faxFax +43 512 508 743235
E-Mail wirtschaftsfoerderung@tirol.gv.at
Kontaktformular
Erforderliche Unterlagen
Die für eine Bearbeitung des Ansuchens notwendigen Unterlagen sind in der Richtlinie Impulspaket Tirol konkret angeführt.
Kosten
Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.