Allgemeine Informationen
Gefördert werden Verbesserungsmaßnahmen in Kleinst- und Kleinschigebieten, örtlicher und regionaler sowie multifunktionalen Sportinfrastrukturanlagen sowie Investitionen zur Forcierung von Energieversorgungsanlagen mit erneuerbaren Energieträgern.
Voraussetzungen
Förderungsnehmer können sowohl Gemeinden und Gemeindeverbände, Tourismusverbände, Vereine als auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 06. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen mit einschlägigen rechtlichen Genehmigungen sein. Im Teilbereich der Nahwärmeversorgung können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen Antragsteller sein.
Im Bereich des Schwerpunktes "Sportinfrastruktur" müssen die Anlagen eine angemessene Größe aufweisen und müssen so geführt werden, dass sie den Anforderungen eines modernen Sportbetriebes im Sinne des Tiroler Sportstättenstrategieplanes 2020 entsprechen.
Eine Förderung im Bereich der Errichtung von Biomassenlagen ist generell an die gleichzeitige positive Förderungsentscheidung des Bundes im Rahmen der betrieblichen Umweltförderung im Inland gebunden.
Fristen
Der Antrag ist vor Beginn des beantragten Förderzeitraumes einzureichen.
Zuständige Stelle
Abteilung Wirtschaftsförderung und Fördertransparenz
tiris-Standort Heiliggeiststraße 7, 6020 Innsbruck
Anfahrt/Anreise So kommen Sie zu uns
Telefon work+43 512 508 3202
faxFax +43 512 508 743235
E-Mail wirtschaftsfoerderung@tirol.gv.at
Kontaktformular
Erforderliche Unterlagen
Dem Ansuchen sind die in der Rahmenrichtlinie für die Wirtschaftsförderung des Landes Tirol und unter Infrastrukturförderung angeführten Unterlagen beizulegen.
Kosten
Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.