Allgemeine Informationen
Das Nachhaltigkeits-Förderprogramm des Landes Tirol forciert innovative Ansätze für nachhaltige Entwicklung und unterstützt engagierte Personen, Gruppen und Organisationen bei der Entwicklung und Umsetzung von Nachhaltigkeitsprojekten. Unterstützt werden innovative und richtungweisende Vorhaben, die Menschen zu einem verantwortungsvollen und initiativen Handeln im Sinne der Nachhaltigkeit anregen und qualifizieren. Insbesondere werden Vorhaben, bei denen ehrenamtliches Engagement und Eigeninitiative im Vordergrund stehen, gefördert.
Besonderer Wert wird auf die Förderung von Projekten gelegt, die einen starken Tirol-Bezug aufweisen und langfristig einen nachhaltigen, gesellschaftlichen Beitrag im Land Tirol leisten. Zudem ist wichtig, dass im Sinne des Nachhaltigkeitskonzepts wirtschaftliche, ökologische und soziale Aspekte gleichrangig berücksichtig werden. Projekte werden im Rahmen von 1.000 bis maximal 5.000 Euro gefördert, wobei insbesondere Sachkosten, Marketingmaterialien und Vortragskosten unterstützt werden.
Voraussetzungen
Einreichung per Antragsformular samt Kosten- und Finanzierungsplan und positiver Prüfung im Sinne der oben genannten Kriterien.
Fristen
Die Einreichung des Förderantrages ist bis zum 31.08. eines jeden Kalenderjahres möglich.
Die Abrechnung ist bis zum 02.11. eines jeden Kalenderjahres möglich.
Zuständige Stelle
Abteilung Landesentwicklung
tiris-Standort Heiliggeiststraße 7, 6020 Innsbruck
Anfahrt/Anreise So kommen Sie zu uns
Telefon work+43 512 508 3601
faxFax +43 512 508 743601
E-Mail landesentwicklung@tirol.gv.at
Kontaktformular
Erforderliche Unterlagen
Die Einreichung muss per Antragsformular samt Kosten- und Finanzierungsplan erfolgen.
Kosten
Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.
Zusätzliche Informationen
Auf die Gewährung von Fördermitteln besteht kein Rechtsanspruch.
Wichtige Rechtsgrundlagen
Richtlinie zur Förderung von Projekten nachhaltiger Entwicklung gemäß Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 24. Jänner 2017