Allgemeine Informationen
Fixkostenersatz des durch Covid-19-Maßnahmen (direkt oder indirekt) verursachten Umsatzausfalls von mindestens 30 % im Zeitraum vom 24.12.2020 bis 30.04.2021 im Vergleich zu diesem Zeitraum in einem der vergangenen drei Steuerjahre.
Voraussetzungen
Förderungsnehmer können Skigebiete sein, deren Betriebsstandort in Tirol liegt und die direkt oder indirekt im alleinigen bzw. mehrheitlichen öffentlichen Eigentum von Gebietskörperschaften und sonstigen Einrichtungen öffentlichen Rechts stehen und für die nächsten 2 Jahre auch bleiben.
Betreiber, die Anspruch auf eine Unterstützung aus den Härtefallfonds des Bundes oder Anspruch auf den Fixkostenzuschuss des Bundes haben, können hier nicht gefördert werden.
Fristen
Förderungsanträge müssen bis spätestens 31.08.2021 eingelangt sein.
Zuständige Stelle
Abteilung Wirtschaftsförderung und Fördertransparenz
tiris-Standort Heiliggeiststraße 7, 6020 Innsbruck
Anfahrt/Anreise So kommen Sie zu uns
Telefon work+43 512 508 3202
faxFax +43 512 508 743235
E-Mail wirtschaftsfoerderung@tirol.gv.at
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Erforderliche Unterlagen
Kosten
Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.
Wichtige Rechtsgrundlagen
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Tiroler Corona-Fixkostenzuschuss für Skigebiete im öffentlichen Eigentum (Fristen beachten)