Allgemeine Informationen
Ziel der Förderung ist, einkommensschwache Familien beim Ankauf digitaler Endgeräte zur Ermöglichung von E-Learning finanziell zu unterstützen.
Es wird der Ankauf von Endgeräten mit nachstehender Spezifikation gefördert:
- Laptop
Internet: Der Laptop muss WLAN-fähig sein und sich durch eine Funkverbindung mit dem Internet verbinden können.
Bildschirmgröße: Die Bildschirmdiagonale muss mindestens 12“ (das sind 30,48 cm) betragen.
Speicherplatz: Die Festplatte muss eine Speicherkapazität von mindestens 128 GB und der Arbeitsspeicher von mindestens 4 GB umfassen.
Prozessor: Der Prozessor muss mindestens ein Pentium oder ein AMD Prozessor sein.
Betriebssystem: Der Laptop benötigt Windows Home oder Windows Professional. Zusammenfassung: WLAN, 12“ Diagonale, Festplatte 128 GB, Arbeitsspeicher 4 GB, Betriebssystem Windows Home oder Professional - Chrome Book
Internet: Das Chromebook muss WLAN-fähig sein und sich durch eine Funkverbindung mit dem Internet verbinden können.
Bildschirmgröße: Die Bildschirmdiagonale muss mindestens 12“ (das sind 30,48 cm) betragen.
Speicherplatz: Die Festplatte muss eine Speicherkapazität von mindestens 128 GB und der Arbeitsspeicher von mindestens 4 GB umfassen.
Prozessor: Der Prozessor muss mindestens ein Pentium Prozessor sein.
Zusammenfassung: WLAN, 12“ Diagonale, Festplatte 64 GB, Arbeitsspeicher 4 GB - iPad/Tablet mit Tastatur
Internet: Das iPad/Tablet muss WLAN-fähig sein und sich durch eine Funkverbindung mit dem Internet verbinden können.
Speicherplatz: Das iPad muss eine Speicherkapazität von mindestens 32 GB umfassen.
Zubehör: Die Tastatur ist wahlweise und muss geeignet sein, das iPad zu schützen
Zusammenfassung: WLAN, 32 GB, Tastatur als Schutzhülle - Multifunktionsdrucker (Drucken, Kopieren, Scannen)
Internet: Der Drucker muss WLAN-fähig sein, das heißt, er verbindet sich durch eine Funkverbindung mit dem Internet und mit einem Laptop, Smartphone, iPad/Tablet usw.
Funktionen: Der Drucker muss die Funktionen drucken, kopieren und scannen aufweisen.
Voraussetzungen
- Fördernehmer/innen können obsorgeberechtigte Personen sein, die die Familienbeihilfe beziehen und im selben Haushalt wie das Kind/die Kinder leben, für das/die die digitalen Endgeräte genutzt werden.
- Der Hauptwohnsitz des Fördernehmers/der Fördernehmerin muss sich in Tirol befinden.
- Förderungen werden für den Ankauf von digitalen Geräten für die Nutzung durch Kinder gewährt, die Schulen der Primarstufe sowie der Sekundarstufe I und II in Tirol besuchen.
- Die digitalen Geräte müssen für den schulischen Einsatz geeignet sein. Dafür ist vor Anschaffung Rücksprache mit der jeweiligen Schule zu halten.
- Es werden nur Kosten für den Ankauf von digitalen Endgeräten gefördert, die ab dem 16.03.2020 beschafft worden sind.
- Die Antragstellung muss vor dem Kauf des/der Geräte/s erfolgen.
Die detaillierten Voraussetzungen dafür finden Sie in der Richtlinie "Tiroler Digi-Scheck" (Vorbehaltlich der Genehmigung durch den Tiroler Landtag).
Fristen
Förderungen sind elektronisch bis spätestens 30. Juni 2021 bei der Förderstelle einzubringen.
Zuständige Stelle
Abteilung Gesellschaft und Arbeit
Familie
tiris-Standort Meinhardstraße 16, 6020 Innsbruck
Anfahrt/Anreise So kommen Sie zu uns
Telefon work+43 512 508 7831
faxFax +43 512 508 747805
E-Mail ga.familie@tirol.gv.at
Kontaktformular
Erforderliche Unterlagen
Dem Antrag ist die aktuelle Haushaltsbestätigung der Wohnsitzgemeinde anzuschließen.
Die Förderstelle kann im Einzelfall zusätzliche erforderliche Unterlagen/Informationen anfordern oder auf für die Beurteilung nicht erforderliche Unterlagen verzichten. Unvollständige Förderanträge können abgelehnt werden.
Kosten
Für die Antragstellung entstehen Ihnen keine Kosten.
Wichtige Rechtsgrundlagen
Richtlinie Tiroler Digi-Scheck (Vorbehaltlich der Genehmigung durch den Tiroler Landtag)
Zum Formular
Tiroler Digi-Scheck (Fristen beachten)