Allgemeine Informationen
Unterstützt werden die Gründung bzw. Ansiedelung von kleinen Unternehmen sowie Investitionen bzw. Vorhaben die die Erzeugung neuer und/oder höherwertiger Produkte, die Anwendung neuer Technologien bzw. die Erbringung neuer und/oder qualitativ höherwertiger Dienstleistungen zum Gegenstand haben.
Die Förderung wird in Form eines Einmalzuschusses (in der Regel 5 % der förderbaren Kosten) gewährt. Gefördert werden Investitionen in Sachanlagen (Gebäude, Einrichtung, Ausstattung, etc.).
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kleinunternehmen der gewerblichen Wirtschaft plus Telekommunikations- und Rundfunkunternehmen mit der Berechtigung der RTR GmbH, Sprengmittelhändler, Buchhalter/Bilanzbuchhalter/Personalverrechner, Mitglieder der Kammer der Architekten und Ingenieurskonsulenten für Tirol und Vorarlberg mit Standort in Tirol.
Die förderbaren Kosten dürfen € 100.000,- nicht unterschreiten; die Förderungsbemessungsgrundlage ist mit € 500.000,- begrenzt.
Fristen
Der Antrag ist vor Beginn des beantragten Förderzeitraumes einzureichen.
Zuständige Stelle
Abteilung Wirtschaftsförderung und Fördertransparenz
tiris-Standort Heiliggeiststraße 7, 6020 Innsbruck
Anfahrt/Anreise So kommen Sie zu uns
Telefon work+43 512 508 3202
faxFax +43 512 508 743235
E-Mail wirtschaftsfoerderung@tirol.gv.at
Kontaktformular
Erforderliche Unterlagen
- Detaillierte Beschreibung des Projekts und der erwarteten betriebs-/regionalwirtschaftlichen Auswirkungen
- Detaillierte Kostenaufstellung und vorhandene Angebote/Kostenvoranschläge
- Behördliche Bewilligungen und Genehmigungen (z.B. Baubescheide, behördlich genehmigte Baupläne, etc.)
- Finanzierungsplan samt verbindlichen Finanzierungszusagen
Kosten
Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.