Allgemeine Informationen
Gefördert werden kleine Nahversorgungsunternehmen, um die Nahversorgungssituation in Tirol nachhaltig zu sichern bzw. zu verbessern.
Die Förderung wird in Form eines Einmalzuschusses (in der Regel 30 % der förderbaren Kosten) gewährt. Gefördert werden Investitionen in Sachanlagen (Gebäude, Einrichtung, Ausstattung, etc.).
Voraussetzungen
Kleinunternehmen mit aufrechter Gewerbeberechtigung nach der Gewerbeordnung (Lebensmitteleinzelhandel mit Grundsortiment, Bäcker, Fleischer).
Die förderbaren Kosten dürfen € 3.000,- nicht unterschreiten; die Förderungsbemessungsgrundlage ist mit € 100.000,- begrenzt.
Fristen
Der Antrag ist vor Beginn des beantragten Förderzeitraumes einzureichen.
Zuständige Stelle
Sachgebiet Wirtschaftsförderung
tiris-Standort
Heiliggeiststraße 7,
6020 Innsbruck
Anfahrt/Anreise So kommen Sie zu uns
Telefon work +43 512 508 3217
faxFax +43 512 508 743235
E-Mail wirtschaftsfoerderung@tirol.gv.at
Kontaktformular
Erforderliche Unterlagen
Die für eine Bearbeitung des Ansuchens notwendigen Unterlagen sind im Onlineformular angeführt.
Kosten
Für die Antragstellung entstehen Ihnen keine Kosten.