Allgemeine Informationen
Ziel ist die Aufrechterhaltung, Übernahme und Revitalisierung der vor allem in der einheimischen Bevölkerung stark verankerten Tiroler Wirtshäuser.
Voraussetzungen
Die Wirtshausprämie kann nur gewährt werden, wenn
- das gegenständliche Wirtshaus gerade übergeben wird bzw. maximal vor 6-Monaten vor Antragstellung übergeben wurde oder wenn in der Standortgemeinde kein Wirtshaus mehr bestanden hat und ein Wirtshaus nun neu eröffnet werden soll
- die Verpflegungssituation (sowohl für Einheimische und Gäste) im gastronomischen Bereich in der jeweiligen Standortgemeinde vor allem in den Zwischensaisonen ernsthaft gefährdet ist
- die Standortgemeinde zum Fortbestand des Wirtshauses zusätzlich einen Beitrag leistet (mindestens 10 % der gewährten Landesförderung)
- sich der Unternehmer bereit erklärt, den Betrieb für einen Zeitraum von zumindest 5 Jahren in vollem Umfang aufrecht zu erhalten.
Zuständige Stelle
Abteilung Wirtschaftsförderung und Fördertransparenz
tiris-Standort Heiliggeiststraße 7, 6020 Innsbruck
Anfahrt/Anreise So kommen Sie zu uns
Telefon work+43 512 508 3202
faxFax +43 512 508 743235
E-Mail wirtschaftsfoerderung@tirol.gv.at
Kontaktformular
Erforderliche Unterlagen
- nähere Angaben über das antragstellende Unternehmen
- aktueller Berechtigungsnachweis betreffend die Ausübung der wirtschaftlichen Tätigkeit (z.B. Gewerberegisterauszug, etc.)
- Jahresabschlüsse der letzten beiden Geschäftsjahre
- Bestätigung des Beschäftigtenstandes durch die jeweilige Krankenkasse zum Zeitpunkt der Antragstellung
- Stellungnahme der Standortgemeinde
Diese Unterlagen sollen, soweit bereits vorhanden, bereits mitübermittelt werden.
Kosten
Für die Antragstellung entstehen Ihnen keine Kosten.