Allgemeine Informationen
Unterstützung von Vorhaben, die eine wesentliche Verbesserung der Betriebsstruktur und/oder eine Verbesserung des Angebotes im Bereich der kleinstrukturierten Tiroler Tourismuswirtschaft zum Ziel haben. Dazu zählt auch, für das Personal entsprechend hochwertige Unterkünfte/Einrichtungen zur Verfügung zu stellen.
Voraussetzungen
Förderungsnehmer können kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die entweder im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung nach der Gewerbeordnung sind oder erwerbswirtschaftliche Betreiber von touristisch bzw. freizeitwirtschaftlich relevanten Infrastruktureinrichtungen (z.B. Bäder, Campingplätze, Bootsvermietung, Minigolfplätze, Freizeitparks, Kinos, Tanzschulen, Tennis- und Tischtennisplätze inkl. Tennishallen, Ballonfahr- und Hänge- bzw. Gleitschirmunternehmen, Raftingunternehmen, etc.).
Unter dem Schwerpunkt „Personalunterkünfte/Einrichtungen" für Mitarbeiter können auch mittlere Unternehmen im Sinne des EU-Wettbewerbsrechtes berücksichtigt werden.
Fristen
Der Antrag ist vor Beginn des beantragten Förderzeitraumes einzureichen.
Zuständige Stelle
Abteilung Wirtschaftsförderung und Fördertransparenz
tiris-Standort Heiliggeiststraße 7, 6020 Innsbruck
Anfahrt/Anreise So kommen Sie zu uns
Telefon work+43 512 508 3202
faxFax +43 512 508 743235
E-Mail wirtschaftsfoerderung@tirol.gv.at
Kontaktformular
Erforderliche Unterlagen
Dem Ansuchen sind die im Onlineformular angeführten Unterlagen beizulegen.
Kosten
Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.