Allgemeine Information
Das Land Tirol stellt Unterstützungen zur Abfederungen der Folgen aufgrund von Einnahmenausfällen bei Eintrittsgeldern und Kantinenerlösen im Sportbereich zur Verfügung.Das Land Tirol gewährt gemeinnützig tätigen Tiroler Sportvereinen, die mit ihren Mannschaften/Teams in der Allgemeinen Klasse an einem vom Tiroler Landessport anerkannten Tiroler Sportfachverband organisierten Ligabewerb teilnehmen, pauschale Unterstützungen für den Einnahmenausfall aus Eintrittsgeldern und Kantinenerlösen.
Dabei wird der Zeitraum von 16. Oktober bis 31. Dezember 2020 für die durchgeführten bzw. behördlich untersagten Heimspiele berücksichtigt.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind alle Tiroler Sportvereine, die
- in einer Mannschafts- oder Teamsportart
- an einem vom Tiroler Sportfachverband anerkannten Ligabetrieb
- in der Allgemeinen Klasse teilnehmen und
- im Zeitraum vom 16. Oktober bis 31. Dezember 2020 ein „Heimspiel“ austragen haben bzw. denen die Abhaltung eines in diesem Zeitraum geplanten „Heimspieles“ behördlich untersagt wurde.
Nicht antragsberechtigt sind Tiroler Sportvereine mit Mannschaften / Teams, die an der ersten oder zweiten Bundesliga (bzw. einem vergleichbaren Wettkampfbetrieb) teilnehmen und als zulässige Förderwerber der Sonderförderung gemäß § 14 BSFG 2017 - Sportligen Covid-19-Fonds von der Bundes Sport GmbH eine Unterstützung erhalten.
Fristen
Ansuchen können bis spätestens 31. Dezember 2020 eingebracht werden.
Zuständige Stelle
Abteilung Sport
tiris-Standort Leopoldstraße 3, 6020 Innsbruck
Anfahrt/Anreise So kommen Sie zu uns
Telefon work+43 512 508 3182
faxFax +43 512 508 743185
E-Mail sport@tirol.gv.at
Kontaktformular
Erforderliche Unterlagen
Für die Antragstellung sind keine weiteren Unterlagen erforderlich.
Kosten
Für die Antragstellung entstehen Ihnen keine Kosten.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- Richtlinie für Unterstützungen zur Abfederungen der Folgen aufgrund von Einnahmenausfällen bei Eintrittsgeldern und Kantinenerlösen im Sportbereich
- Allgemeine Richtlinie des Landes für Förderungen aus Landesmitteln
- Förderrichtlinie gemäß Tiroler Sportförderungsgesetz 2006