Gesetzentwürfe der Landesregierung sind, bevor sie dem Tiroler Landtag als Regierungsvorlagen weitergeleitet werden, grundsätzlich einem Begutachtungsverfahren zu unterziehen (Art. 36 Abs. 1 der Tiroler Landesordnung 1989).
Sie finden hier die zur Begutachtung ausgesandten Entwürfe von Landesgesetzen oder von Novellen zu Landesgesetzen und die entsprechenden Erläuternden Bemerkungen sowie ab Einbringung der Regierungsvorlage einen Link zu den eingelangten, in der Landtagsevidenz abrufbaren Stellungnahmen.
Weiterführende Informationen zum Werdegang eines Landesgesetzes finden Sie auf der Homepage des Tiroler Landtages.
Laufende Begutachtungsverfahren
Gesetz, mit dem das Privatzimmervermietungsgesetz geändert wird
Fassung: 2. März 2021 - Begutachtungsfrist: 1. April 2021
Gesetz, mit dem das Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 geändert wird
Fassung: 22. Februar 2021 - Begutachtungsfrist: 25. März 2021
Gesetz, mit dem das Tiroler Katastrophenmanagementgesetz geändert wird
Fassung: 5. Februar 2021 - Begutachtungsfrist: 15. März 2021