Neues Förderprogramm mit 1. Juni 2017.
Ziel der Förderung
- Erleichterung des Wiedereinstiegs in den Beruf für Eltern
- Gewährleistung eines flächendeckenden, familienunterstützenden Angebotes an Betreuungsplätzen für Kinder
- Sicherung der Betreuungsqualität durch gezielte Förderung von Tagesbetreuungsorganisationen
- Bereitstellung eines flexiblen und familienähnlichen Tagesbetreuungsmodelles für Kinder unter 14 Jahren
Gegenstand der Förderung
- die Förderung der Kosten für die Tagesbetreuung von Kindern bis 14 Jahren bei Tagesmüttern/-vätern bzw. Betriebstagesmüttern/-vätern
- die Förderung von Investitionen für die betriebliche Infrastruktur im Falle von Tagesbetreuung in Räumlichkeiten von Betrieben
Fördernehmer/innen
Fördernehmer/innen können sein:
- Einzelunternehmen, eingetragene Personen- und Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Vereine, sonstige öffentlich-rechtliche Institutionen, die als Tagesbetreuungsorganisationen rechtmäßig in Tirol tätig sind
- Einzelunternehmen, eingetragene Personen- und Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Vereine, sonstige öffentlich-rechtliche Institutionen, in welchen regelmäßig Tagesbetreuung durch Betriebstagesmütter/-väter stattfindet
Weitere Voraussetzungen
- für jede/n Tagesmutter/-vater muss ein aufrechtes Dienstverhältnis vorliegen
- für jede Tagesbetreuung muss eine aufrechte Genehmigung durch die Bezirksverwaltungsbehörde vorliegen
- das Alter der betreuten Kinder muss zwischen 0 und 14 Jahren liegen
- für jedes betreute Kind muss eine aufrechte Betreuungsvereinbarung vorliegen
- der Rechtsträger ist verpflichtet, für jedes untergebrachte Kind, einen finanziellen Beitrag für die Betreuung einzuheben
- die Notwendigkeit zur Adaptierung von Räumlichkeiten im Zusammenhang mit einer Tagesbetreuung sind nachzuweisen
Einreichfrist der Förderanträge
Förderanträge sind vor Beginn des beantragten Förderzeitraumes bzw. der zu fördernden Adaptierungsmaßnahme einzureichen.
Unterlagen
- Kostenkalkulation bei Strukturförderung und Förderung der Betreuungsmonate für Tagesbetreuungsorganisationen
- bei Investitionsförderung
- Projektbeschreibung incl. Kostenkalkulation
- Erklärung über beantragte, bereits zugesagte od. gewährte Förderungen
- Erklärung über die in den vergangenen zwei Jahren erhaltene De-minimis-Beilhilfen
Fördervereinbarung
- über das zu fördernde Projekt ist eine schriftliche Fördervereinbarung abzuschließen
- der Rechtsanspruch auf die Förderung entsteht mit der beidseitig unterfertigten Fördervereinbarung
Auszahlung der Förderung
Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt nach Vorliegen der Fördervereinbarung.
Richtlinien zum Downloaden
Information
Kathrin Dablander
tiris-Standort Meinhardstraße 16, 6020 Innsbruck Österreich
Telefon work+43 512 508 7832
faxFax +43 512 508 747805
E-Mail ga.familie@tirol.gv.at