COVID-ArbeitnehmerInnenfonds
Ziel der Förderung ist, einkommensschwache ArbeitnehmerInnen und ihre Familien, die auf Grund der Auswirkungen der Corona-Pandemie Einkommensverluste erleiden, finanziell zu unterstützen.
Fördervoraussetzungen:
- Seit Hauptwohnsitz in Tirol
- Arbeitsplatzverlust bzw. Arbeitseinkommensverringerung aufgrund der Corona-Krise
- Netto-Haushaltseinkommensverlust muss mindestens 20% betragen
- Es dürfen bestimmte Einkommensobergrenzen pro Haushalt nicht überstiegen werden:
Personenanzahl | Einkommensobergrenze pro Haushalt |
---|---|
1 | € 1.300,00 |
2 | € 2.000,00 |
Jede weitere Person | Erhöhung um € 150,00 |
Förderhöhe:
- Die Förderung wird als einmaliger Pauschalbetrag in nachstehender Höhe gewährt:
Personenanzahl | Förderhöhe pro Haushalt |
---|---|
1 | € 300,00 |
2 | € 450,00 |
3 | € 550,00 |
4 oder mehr | € 600,00 |
Förderperiode
Der COVID-ArbeitnehmerInnenfonds ist in 5 Förderperioden aufgeteilt:
- 15.03.2020 bis 30.06.2020
- 01.07.2020 bis 30.09.2020
- 01.10.2020 bis 31.12.2020
- 01.01.2021 bis 31.03.2021
- 01.04.2021 bis 30.06.2021
Für jede Förderperiode ist ein eigener Antrag zu stellen. Personen, denen für die ersten drei Förderperioden 15.03.2020 bis 31.12.2020 bereits eine Förderung aus dem COVID-ArbeitnehmerInnenfonds gewährt wurde, wird für diese Periode keine neuerliche Förderung gewährt.
Zu Beachten
- Für jede Förderperiode ist ein eigener Antrag zu stellen.
- Es muss das Antragsformular verwendet werden.
- Das Antragsformular muss wahrheitsgetreu und vollständig ausgefüllt werden, das Einkommen sämtlicher im Haushalt lebender Personen müssen angeführt werden und muss an den dafür vorgesehenen Stellen unterschrieben sein. Der Antrag hat jedenfalls zwei Unterschriften des Antragstellers aufzuweisen.
- Die Angaben erfolgen im Erklärungsweg, das heißt der Antragsteller hat sie anzugeben, aber keine Unterlagen vorzulegen.
- Die Förderstelle kann zusätzliche Unterlagen/ Informationen anfordern. Unvollständige Förderanträge werden nach erfolglosem Verstreichen einer schriftlich zu setzenden Nachfrist abgelehnt.
- Die Förderstelle nimmt Stichprobenüberprüfungen nach Gewährung der Förderung vor.
- Der Antrag kann elektronisch über das unten angeführte Online-Formular (sichere Datenübertragung) oder in einer anderen geeigneten elektronischen Form oder per Post eingebracht werden.
Antrag
- Dateityp: docx Download (122 KB) Antrag um Unterstützung des Corona ArbeitnehmerInnen-Fonds - WORD
- Dateityp: pdf Download (296 KB) Antrag um Unterstützung des Corona ArbeitnehmerInnen-Fonds - PDF
Einbringung
Die Einbringung hat in elektronischer Form über das unten angeführte Online-Formular (sichere Datenübertragung) oder in einer anderen geeigneten elektronischen Form oder per Post zu erfolgen.