Sie wurden auf das Coronavirus (COVID-19) getestet und von der Gesundheitsbehörde per SMS darüber verständigt, dass Ihr Testergebnis NEGATIV ist. Der im SMS angegebene ID-Code dient der Identifizierung und besteht aus jeweils dem ersten Buchstaben des Vornamens und Nachnamens sowie dem Geburtsjahr (Beispiel: Max Mustermann, geboren am 01.01.1990 --> ID Code MM1990).
Welche Folgen hat das Testergebnis für Sie?
Testung als Verdachtsfall
Sie wurden aufgrund einschlägiger Symptomatik von der Gesundheitsbehörde, einer Ärztin oder eines Arztes bzw. der Hotline 1450 zur Testung angemeldet. Das NEGATIVE Testergebnis bedeutet, dass die bis zum Vorliegen des Testergebnisses verfügte Quarantäne aufgehoben ist.
Testung als ansteckungsverdächtige Person der Kategorie I (K1)
Sie wurden von der Gesundheitsbehörde aufgrund einer Hoch-Risiko-Exposition zu einer infizierten Person über einen Zeitraum von kumulativ mehr als 15 Minuten und einer Entfernung von weniger als 2 Metern als Kontaktperson 1 eingestuft und abgesondert (Quarantäne). Das Ergebnis Ihrer Coronavirus-Testung ist NEGATIV. Die von der Gesundheitsbehörde verfügte Frist (unter Berücksichtigung der möglichen Inkubationszeit von 10 Tagen ab Letztkontakt mit der infizierten Person) für die Quarantäne / Absonderung bleibt trotz negativem Testergebnis unverändert aufrecht.
Testung als ansteckungsverdächtige Person der Kategorie II (K2)
Sie wurden von der Gesundheitsbehörde aufgrund einer Niedrig-Risiko-Exposition zu einer infizierten Person über einen Zeitraum von kumulativ weniger als 15 Minuten und einer Entfernung von weniger als 2 Metern bzw. über einen Zeitraum von mehr als 15 Minuten und einem Abstand von mehr als 2 Metern als Kontaktperson 2 eingestuft und gegebenenfalls mit einer Verkehrsbeschränkung belegt.
Das Ergebnis Ihrer Coronavirus-Testung ist NEGATIV. Die gegebenenfalls von der Gesundheitsbehörde verfügten Verkehrsbeschränkungen bleiben aufrecht. Die allenfalls von der Gesundheitsbehörde übermittelten Empfehlungen sind weiterhin zu beachten.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Bezirkshauptmannschaft:
Bezirkshauptmannschaft Innsbruck
Tel.: 0512 5344
Bezirkshauptmannschaft Imst
Tel.: 05412 6996
Bezirkshauptmannschaft Landeck
Tel.: 05442 6996
Bezirkshauptmannschaft Reutte
Tel.: 05672 6996
Bezirkshauptmannschaft Schwaz
Tel.: 05242 6931
Bezirkshauptmannschaft Kufstein
Tel.: 05372 606
Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel
Tel.: 05356 62131
Bezirkshauptmannschaft Lienz
Tel.: 04852 6633