Studie der Universitätsklinik Innsbruck: Gesundheit nach Covid-19 in Tirol
StudienteilnehmerInnen gesucht!
Informationen
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Hinweis
Bei Fragen zu Ihrem Testergebnis, Ihrem Absonderungsbescheid oder zum Contact Tracing (Kontaktperson 1 oder 2) wenden Sie sich bitte direkt an die für Sie entsprechend Ihrem Hauptwohnsitz zuständige Bezirkshauptmannschaft bzw. an das Stadtmagistrat Innsbruck.
Die MitarbeiterInnen in den jeweiligen Behörden sind bemüht, Ihnen so rasch als möglich Auskunft zu geben. Bitte um Ihre Geduld, sollte es zu Verzögerungen bzw. Wartezeiten kommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Wann ist man ein Coronavirus-Verdachtsfall?
Falldefinition SARS-CoV-2 (vormals 2019-nCoV)
Klinische Kriterien Jede Form einer akuten respiratorischen Infektion (mit oder ohne Fieber) mit mind. einem der folgenden Symptome, für das es keine andere plausible Ursache gibt: Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, plötzlicher Verlust des Geschmacks-/Geruchssinnes
Labordiagnostische Kriterien
Direkter Erregernachweis: Nachweis von SARS-CoV-2 spezifischer Nukleinsäure in einer klinischen Probe mittels PCR
Verdachtsfall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt. Bei entsprechenden diagnostischen Befunden (z.B. laborchemische Parameter und/oder radiologischer Befund) und/oder infektionsepidemiologischen Hinweisen (z.B. vorangegangener Kontakt mit einem SARS-CoV-2-Fall, regionale Virusaktivität jener Gebiete, in denen sich die betroffene Person in den vergangenen 14 Tagen aufgehalten hat), die in Kombination mit der klinischen Symptomatik zu einem dringenden ärztlichen Verdacht auf das Vorliegen von COVID-19 führen, sollen auch Fälle, die andere klinische Kriterien und Symptome als die genannten (z.B. Erbrechen, Durchfall) aufweisen, als Verdachtsfälle eingestuft werden.
Bestätigter Fall
Jede Person mit direktem labordiagnostischen Nachweis von SARS-CoV-2, unabhängig von der Symptomatik.
COVID-19 ist inzwischen weltweit verbreitet. Aktuelle Fallzahlen sind auf den Internetseiten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und des Europäischen Zentrums für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC) abrufbar. Ein Überblick über die Situation der COVID-19-Fälle in Österreich kann dem amtlichen COVID19-Dashboard entnommen werden. Im Hinblick auf die Rückkehr aus dem Ausland wird auf die geltenden Verordnungen verwiesen.
Sollte darüber hinaus die Ausweisung definierter Regionen, in denen von anhaltender Übertragung von SARS-CoV-2 ausgegangen werden muss, künftig wieder an Bedeutung gewinnen, werden diese auf der Seite des Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz veröffentlicht.
Hier finden Sie weitere Unterlagen und Informationen zu Covid-19 sowie zu Schutzmaßnahmen.
Informationen für möglicherweise betroffene Personen
Reisende
Informationsblatt für gesunde Reisende
Reisende in/aus Risikogebieten erhalten aktuelle Hinweise hinsichtlich Sicherheitsrisiko und Reisewarnungen auf der Website des Außenministeriums.
Erkrankte und abklärungsbedürftige Personen
Für Personen, die am Coronavirus erkrankt sind bzw. jene, die als Verdachtsfälle gelten, sind jedenfalls entsprechende Sicherheits- und Hygienemaßnahmen zu beachten.
Informationsblatt für ein erkrankte und abklärungsbedürftige Personen
Erkrankung an COVID-19 verbunden mit einer häuslichen Quarantäne
Für erkrankte Personen bei denen auf Grund des gegebenen Gesundheitszustandes, eine häusliche Quarantäne möglich ist.
Informationsblatt für erkrankte Personen verbunden mit einer häuslichen Quarantäne
Kontaktpersonen
Je nach dem, ob eine Person ein geringes oder erhöhtes Risiko einer Ansteckung ausgesetzt war, gelten entsprechen Vorsichtsmaßnahmen.