Ab Montag negatives Corona-Testergebnis beim Skifahren erforderlich

  • Verordnung über zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von Covid-19 in Skigebieten tritt mit Montag, 15. Februar 2021, in Kraft
  • Bei Benützung der Skipisten während der Betriebszeiten ist ein negativer Covid-Test mitzuführen
  • Kinder unter 10 Jahre sind von Verordnung ausgenommen

Die Ausbreitung des Coronavirus und seiner Mutationen verhindern: Das ist das oberste Ziel des Landes Tirol. Um dies zu erreichen, wurde bereits Anfang dieser Woche ein umfassendes Maßnahmenpaket des Landes vorgelegt. Es umfasst neben der Erweiterung des Testangebots – vor allem im Bezirk Schwaz – sowie der Intensivierung des Contact Tracings auch den verstärkten Schutz in Skigebieten. Im Rahmen der Umsetzung liegt nun nach Abstimmung mit dem Bund die „Verordnung über zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von Covid-19 in Skigebieten in Tirol“ vor. Sie tritt mit Montag, 15. Februar 2021, in Kraft. Damit müssen alle Personen, die die Skipisten während der Betriebszeiten nutzen, ein maximal 48 Stunden altes negatives Covid-Testergebnis mit sich führen (PCR oder Antigen). Personen, die in den vergangenen sechs Monaten mit dem Coronavirus infiziert waren, brauchen ein solches nicht – anstelle dessen jedoch eine ärztliche Bestätigung. Kinder unter zehn Jahren sind von den Verpflichtungen im Rahmen der Verordnung ausgenommen. 

Zur Kontrolle dieser Verordnung sind die Gesundheitsbehörden mit stichprobenartigen Kontrollen beauftragt.

Folgende ergänzende Klarstellung des Landes Tirol: Die Regelung, dass für die Benutzung der Skipisten während der Betriebszeiten ein negativer Covid-Test mitgeführt werden muss, gilt nicht für SkitourengeherInnen. Im Laufe des Montags (15.02.) wird die entsprechende Verordnung diesbezüglich noch konkretisiert.