Tierseuchenbekämpfung
In den Zuständigkeitsbereich der Fachbereiche Tierseuchenbekämpfung, Tiergesundheitsüberwachung und Tierverkehr fällt die fachliche Koordination und Tätigkeit der fachlich befassten Oberbehörde für die Vollziehung des Tierseuchengesetzes (Link) RGBl. Nr. 177/1909 i. d. g. F. , des Tiergesundheitsgesetzes, BGBl. Nr. I 133/1999 idgF., sowie der Veterinärbehördliche Binnenmarktverordnung BGBl. Nr.473/2008, Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2007, BGBl. II Nr. 166/2007 und den auf diesen Gesetzen beruhenden Verordnungen. Ziel ist es, durch die effiziente Bekämpfung von Tierseuchen und Überwachung der Tiergesundheit den hohen Gesundheitsstatus der heimischen Tierpopulation zu gewährleisten.
Um die Aufgaben des Zuständigkeitsbereiches zu erfüllen werden folgende Leistungen erbracht:
- Koordination und Konzepterstellung zur Bekämpfung und Tilgung von Tierseuchen
- Organisation von Überwachungsprogrammen und Schutzimpfungen
- Wartung von Krisenplänen und Bearbeitung von Seuchenakten
- Überwachung des nationalen und internationalen Handels mit lebenden Tieren sowie deren Samen, Eizellen und Embryonen
- Überwachung von Sammelstellen, Handelseinrichtungen und Händlern im innergemeinschaftlichen Handel und mit Drittstaaten
- Überwachung der Stichprobenkontrollen im Innergemeinschaftlichen Handel
- Überwachung der Bestimmungen im privaten Reiseverkehr mit Haus- und Heimtieren
- Schulung und Weiterbildung von Vollzugsorganen im Bereich der Tierseuchenbekämpfung
- Stellungnahmen und Berichterstattung an das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Kontakt
HR Dr.med.vet. Paul Ortner
AdresseWilhelm-Greil-Straße 17, 6020 Innsbruck
Telefon+43 512 508 3243
Fax +43 512 508 743245