Höhere Alkostrafen seit 01.09.2009
Das Führerscheingesetz und die Straßenverkehrsordnung wurden mit BGBl.Nr. 93/2009 geändert und wurden in weiterer Folge die Entzugszeiten sowie die Geldstrafen betreffend Alkoholübertretungen entsprechend verschärft. Die höheren Strafen sind mit 01.09.2009 in Kraft getreten und können Sie das betreffende Bundesgesetzblatt hier einsehen.
In der unten angeführten Tabelle werden die aktuellen Änderungen dargestellt und wird bei der Entzugsdauer immer von einem „Ersttäter“ ausgegangen.