Publizitätsvorschriften und Logos
Der Förderungswerber hat die Öffentlichkeit im Sinn der Transparenz durch geeignetes Publizitätsmaterial über die Unterstützung der dem Projekt zugeteilten Mitteln der Europäischen Union, dem Förderprogramm, dem Bund und des Landes Tirol zu informieren.
Damit verbundene Meldepflichten nach dem Medientransparenzgesetz (MedKF-TG, BGBl. I Nr. 125/2011) obliegen dem Förderungswerber, sofern es sich bei diesem um einen Rechtsträger handelt, der der Kontrolle des Rechnungshofes des Bundes unterliegt (nähere Informationen dazu sind auf https://www.rtr.at/medien/was_wir_tun/medientransparenz/startseite.de.html verfügbar) Gestaltungselemente.
LEADER (ELER 2014-2020)
- Durchführungsverordnung (EU) Nr. 808/2014 der Kommission, Artikel 13 und Anhang III (Information und Öffentlichkeitsarbeit) - (siehe Weiterführende Informationen)
Die dazu einzuhaltenden und anzuwendenden Informations- und Publizitätsmaßnahmen sind im "Merkblatt zu den Informations- und Publizitätsbestimmungen LE 14-20" (siehe Download) des BMLRT zusammengefasst.
Zusätzliche Informationen und Downloads (Logos und Beispiele) finden sich auf der Internetseite des BMLRT.
Logoleiste mit dem Land Tirol Logo ( .jpg )
Logo des Landes Tirol ( .png; .pdf, Nutzungsbestimmungen) (SW.png; WS.png)
Logoleiste mit dem Land Tirol Logo und dem Logo Ihres Regionalmanagements finden Sie auf der jeweiligen Homepage des Regionalmanagements.
IWB/EFRE Österreich 2014-2020
Die dazu einzuhaltenden und anzuwendenden Informations- und Publizitätsmaßnahmen sind im Leitfaden zusammengefasst.