INFORMATION
Projektanträge können laufend eingereicht werden!
Förderungen von Projekten nachhaltiger Entwicklung
Das Nachhaltigkeits-Förderprogramm des Landes Tirol forciert innovative Ansätze für nachhaltige Entwicklung und unterstützt engagierte Personen, Gruppen und Organisationen bei der Entwicklung und Umsetzung von Nachhaltigkeitsprojekten. Unterstützt werden innovative und richtungweisende Vorhaben, die Menschen zu einem verantwortungsvollen und initiativen Handeln im Sinne der Nachhaltigkeit anregen und qualifizieren. Insbesondere werden Vorhaben, bei denen ehrenamtliches Engagement und Eigeninitiative im Vordergrund stehen, gefördert. Besonderer Wert wird auf die Förderung von Projekten gelegt, die einen starken Tirol-Bezug aufweisen und langfristig einen nachhaltigen, gesellschaftlichen Beitrag im Land Tirol leisten. Zudem ist wichtig, dass im Sinne des Nachhaltigkeitskonzepts wirtschaftliche, ökologische und soziale Aspekte gleichrangig berücksichtig werden. Projekte werden im Rahmen von 800 Euro bis maximal 5.000 Euro gefördert, wobei insbesondere Sachkosten, Marketingmaterialien und Vortragskosten unterstützt werden.
Nachfolgend finden Sie die erforderlichen Unterlagen zum Download:
Förderrichtlinie:
- Herunterladen Förderrichtlinie 2019/2020
Projekteinreichung:
Externer Link zu Portal-Tirol-Anwendung Antragsformular (hier klicken und online den Antrag stellen!)
- Herunterladen Kosten- u. Finanzierungsplan
Projektabrechnung:
- Herunterladen Abschlussbericht
- Herunterladen Abrechnungsformular
Projektdurchführung:
HINWEIS: Um die Publizitätsvorschriften des Landes Tirol einzuhalten, muss das "Gefördert von"-Logo verwendet werden!
Tiroler Fördertransparenzgesetz 2012
Die Tiroler Landesregierung ist nach dem Tiroler Fördertransparenzgesetz, LGBl. Nr. 149/2012, verpflichtet, bei Landesförderungen über einem Betrag von € 2.000 pro Förderart den vollständigen Namen der FörderempfängerInnen oder die Bezeichnung der juristischen Person, die Postleitzahl sowie die Art und Höhe der Förderung jährlich dem Landtag bekannt zu geben und diese auf der Landeshomepage zu veröffentlichen.