Meldung der Schäden und Antragstellung für eine Beihilfe aus dem Katastrophenfonds
Grundsätzlich sind alle privaten Elementarschäden bei der Gemeinde zu melden.
Der Antrag auf Gewährung einer Beihilfe für private Elementarschäden (Stand 02.09.2019) ist fristgerecht bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft einzureichen.
Der vollständige Antrag muss innerhalb eines 1/2 Jahres ab Schadenseintritt beim Amt der Tiroler Landesregierung, Gruppe Agrar, eingelangt sein.
Gemäß Datenschutzgrundverordnung werden Sie darüber informiert, dass Ihre Daten ab Einlangen des Antrags verarbeitet werden.
Weitere Inforationen hierzu erhalten Sie unter: Allgemeine Datschutzerklärung des Landes Tirol
Kontaktieren Sie
bei landwirtschaftlichen Schäden
♦ die zuständige Bezirkslandwirtschaftskammer
bei forstwirtschaftlichen Schäden
♦ die zuständige Bezirksforstinspektion
bei almwirtschaftlichen Schäden
♦ die Abteilung Agrarwirtschaft beim Amt der Tiroler Landesregierung, Innrain 1, 6020 Innsbruck
Formulare für die weitere Abwicklung (Stand 02.09.2019):
Schadenschätzung (Stand 02.09.2019) für eingetretene Schäden im land-, forst- und almwirtschaftlichen Bereich