Förderbare Projekte
- Lokale Agenda 21 und Lernende Regionen, (Achse3) Punkt 341 a,c
Für die Festlegung der Förderung gelten folgende Richtlinien:
- Generelle Richtlinien für die Durchführung und Förderung von Maßnahmen im Ländlichen Raum in Tirol. Dorferneuerung, Stadt- und Ortsbildschutz, lokale Agenda 21
- Richtlinie für die Förderung von Revitalisierungsmaßnahmen in Tiroler Dörfern
- Österreichisches Programm für die Entwicklung des Ländlichen Raums 2007-2013, Punkt 5.3.3.2.2. Dorferneuerung und Dorfentwicklung M 322a (Achse 3)
LEADER, LE (Achse 4)
Förderungen können im Einzelfall durch den Landesbeirat nach Maßgabe der Verfügbarkeit der öffentlichen Mittel beschlossen werden.
Projekte der Dorferneuerung sind auf EU-Kofinanzierbarkeit zu prüfen.