Österreichisches Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums (LE2020)

Das Österreichische Programm (Stand 04.05.2016) für die Entwicklung des ländlichen Raumes (CCI 2014AT06RDNP001)
wurde mit der Entscheidung der Europäischen Kommission C(2014)9784 endgültig am 12.12.2014 (erste Änderung mit 04.05.2016) genehmigt.
Mit GZ BMLFUW-LE.1.1.1/0171-II/2/2014 (Stammfassung) bzw. GZ BMLFUW-LE.1.1.1/0132-II/2/2017 (4. Änderung in Kraft getreten mit 10.08.2017) wurde die Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ( BMNT) zur Umsetzung von Projektmaßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014 – 2020 „LE-Projektförderungen“ erlassen.
Achtung: Gemäß Sonderrichtlinie Punkt 1.7.3 ( Auszug SRL) sind sämtliche Leistungen und Kosten erst nach Antragseingang bei der jeweiligen Förderstelle anrechenbar.
Auswahlverfahren und Auswahlkriterien
Mit den Auswahlkriterien (Version 7 vom 03.04.2017) sollen die Gleichbehandlung der Antragstellerinnen und Antragsteller, eine bessere Nutzung der Finanzmittel und die Ausrichtung der Maßnahmen an den Prioritäten der Europäischen Union für die Entwicklung des ländlichen Raums gewährleistet werden.

Publizitätsbestimmungen
Begünstigte im Rahmen einer finanziellen Unterstützung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sind gemäß Durchführungsverordnung (EU) Nr. 808/2014 verpflichtet, die Öffentlichkeit im Sinne der Transparenz über die erhaltene Förderung zu informieren.
Weiterführende Informationen zu den Informations- und Publizitätsbestimmungen finden Sie hier. Eine Zusammenfassung der wichtigsen Inhalte steht in Form eines Merkblattes im Downloadbereich des Lebensministeriums zur Verfügung.

Projektdatenbank Netzwerk Zukunftsraum Land LE 14-20
Diese Projektdatenbank soll einen Überblick über die geförderten Projekte der laufenden LE-Periode 14-20 und der vergangenen Periode 07-13 geben.
Sie bietet den Projektträgerinnen und Projektträgern die Möglichkeit, ihre Projekte sichtbar zu machen sowie der interessierten Öffentlichkeit vorzustellen.
Gruppe Agrar
Die Gruppe Agrar mit ihren zuständigen Organisationseinheiten ist Bewilligende Stelle für folgende Vorhabensarten:
M1 - Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft — Stichtag für Auswahlverfahren: 30.05.2018
♦ 1.1.1.a - Begleitende Berufsbildung, Fort- und Weiterbildung zur Verbesserung der fachlichen Qualifikation in der Landwirtschaft
♦ 1.2.1.a - Demonstrationsvorhaben und Informationsmaßnahmen - Landwirtschaft
♦ 1.3.1.a - Austauschprogramme und Betriebsbesichtigungen (Exkursionen) für Land- und ForstwirtInnen - Landwirtschaft
4.1.1 - Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung — Stichtag für Auswahlverfahren: 09.05.2018
4.2.1.b - Verarbeitung, Vermarktung und Entwicklung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (mit einer Mindestinvestitionssumme von € 20.000,00) — Stichtag für Auswahlverfahren: 19.10.2018
• Bei Vorhaben mit einer Nettoinvestitionssumme von mehr als € 300.000,- ist die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (AWS/ERP-Fonds) Bewilligende Stelle (4.2.1.a)
4.3.1 - Investitionen in überbetriebliche Bewässerungsinfrastruktur — Stichtag für Auswahlverfahren: 30.03.2018
4.4.1 - Nichtproduktive Investitionen – Ökologische Verbesserung von Gewässern in landwirtschaftlich geprägten Regionen — Stichtag für Auswahlverfahren: 19.10.2018
4.4.3 - Nichtproduktive Investitionen - Ökologische Agrarinfrastruktur zur Flurentwicklung — Stichtag für Auswahlverfahren: 30.03.2018
6.1.1 - Existenzgründungsbeihilfe für JunglandwirtInnen — Stichtag für Auswahlverfahren: 25.04.2018
6.4.1 - Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten — Stichtag für Auswahlverfahren: 31.07.2018
6.4.2 - Diversifizierung landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Betriebe durch Energie aus nachwachsenden Rohstoffen sowie Energiedienstleistungen — Stichtag für Auswahlverfahren: 30.09.2018
• Bei Vorhaben mit einer Nettoinvestitionssumme von mehr als € 250.000,- oder einer Kesselleistung von mehr als 400 kW ist die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) Bewilligende Stelle (7.2.2)
7.1.2 - Pläne und Entwicklungskonzepte zur Dorferneuerung — Stichtag für Auswahlverfahren: 01.03.2018
7.1.3 - Lokale Agenda 21— Stichtag für Auswahlverfahren: 01.03.2018
7.2.1 - Ländliche Verkehrsinfrasturktur
♦ bei Ländlichen Straßen — Stichtag für Auswahlverfahren: 03.04.2018
♦ bei Zusammenlegungen — Stichtag für Auswahlverfahren: 04.05.2018
7.6.2 - Umsetzung von Plänen zur Dorferneuerung und Gemeindeentwicklung — Stichtag für Auswahlverfahren:01.03.2018
7.6.3 - Erhaltung und Entwicklung der Kulturlandschaft — Stichtag für Auswahlverfahren: 19.10.2018
16.04.1 - Schaffung und Entwicklung von kurzen Versorgungsketten und lokalen Märkten sowie unterstützende Absatzförderung — Stichtag für Auswahlverfahren: 19.10.2018
Gruppe Forst
Die Gruppe Forst ist zuständig für folgende Vorhabensarten ( Förderung Wald):
M1 - Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft
- 1.1.1.b - Begleitende Berufsbildung, Fort- und Weiterbildung zur Verbesserung der fachlichen Qualifikation - Forstwirtschaft
- 1.2.1.b - Demonstrationsvorhaben und Informationsmaßnahmen - Forstwirtschaft
- 1.3.1.b - Austauschprogramme und Betriebsbesichtigungen (Exkursionen) für Land- und ForstwirtInnen - Forstwirtschaft
2.1.1.b - Inanspruchnahme von Beratungsleistungen - Forstwirtschaft
4.3.2. - Investitionen in die Infrastruktur für die Entwicklung, Modernisierung und Anpassung der Forstwirtschaft
7.5.1.c - Investitionen in kleine touristische Infrastruktur - Länder
7.6.1.c - Studien und Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes - Forst
7.6.4. - Überbetriebliche Maßnahmen für die Bereiche Wald und Schutz vor Naturgefahren
8.1.1. - Aufforstung und Anlage von Wäldern
8.4.1. - Vorbeugung von Schäden und Wiederherstellung von Wäldern nach Naturkatastrophen und Katastrophenereignissen - Forstschutz
8.5.1. - Investitionen zur Stärkung von Resistenz und ökologischem Wert des Waldes - Öffentlicher Wert & Schutz vor Naturgefahren
8.5.2. - Investitionen zur Stärkung von Resistenz und ökologischem Wert des Waldes - Genetische Ressourcen
8.5.3. - Investitionen zur Stärkung des ökologischen Werts der Waldökosysteme - Wald-Ökologie-Programm
8.6.1. - Investitionen in Forsttechniken, Verarbeitung, Mobilisierung und Vermarktung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse
8.6.2. - Erstellung von waldbezogenen Plänen auf betrieblicher Ebene
15.1.1. - Erhaltung von ökologisch wertvollen/seltenen Waldflächen /-gesellschaften
15.2.1. - Erhaltung und Verbesserung der genetischen Ressourcen des Waldes
16.05.1. - Stärkung der horizontalen und vertikalen Zusammenarbeit zwischen AkteurInnen im forst- und wasserwirtschaftlichen Sektor
16.08.1 - Waldbezogene Pläne auf überbetrieblicher Ebene
Gruppe Gesundheit und Soziales
Die Gruppe Gesundheit und Soziales ist Bewilligende Stelle für folgende Vorhabensarten:
7.4.1.a - Soziale Angelegenheiten - Bereich Soziales ( Abt. Soziales bzw. Abt. Kinder- und Jugendhilfe)
7.4.1.b - Soziale Angelegenheiten -Bereich Gesundheit ( Abt. Gesundheitsrecht und Krankenanstalten)
Abteilung Umweltschutz
Die Abteilung Umweltschutz ist Bewilligende Stelle für folgende
Vorhabensarten ( Förderungen im Naturschutz):
7.1.1.a - Pläne und Entwicklungskonzepte zur Erhaltung des natürlichen Erbes - Naturschutz
7.6.1.a - Studien und Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes - Naturschutz
16.05.2.a - Stärkung der Zusammenarbeit von AkteurInnen und Strukturen zur Erhaltung des natürlichen Erbes & des Umweltschutzes - Naturschutz
Abteilung Landesentwicklung und Zukunftsstrategie

Die Abteilung Landesentwicklung und Zukunftsstrategie
ist Bewilligende Stelle für folgende
Vorhabensarten ( EU-Regionalförderung Tirol):
Leader
19.1.1 - Erstellung der lokalen Entwicklungsstrategie
19.2.1 - Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie
19.3.1 - Umsetzung von nationalen oder transnationalen Kooperationsprojekten
19.4.1 - Förderung für laufende Kosten des LAG-Managements und für Sensibilisierung

Operationelles Programm Österreich Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF) 2014 - 2020
Das Operationelle Programm Österreich – Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF) 2014-2020 wurde von der Europäischen Kommission mit Durchführungsbeschluss C(2015)1279 vom 25. Februar 2015 genehmigt und mit 09.11.2017 C(2017)7537 abgeändert.
Mit GZ BMLFUW-LE.2.2.2/0014-II/2/2015 wurde die Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ( BMNT) zur Umsetzung des Operationellen Programms Österreich Europäischer Meeres- und Fischereifonds 2014-2020 am 30. Juni 2015 genehmigt und tritt rückwirkend mit 1.1.2014 in Kraft.
Auswahlverfahren und Auswahlkriterien (2. Änderung BMLFUW-LE.2.2.2/055-II/2/2017 wirksam ab 06.03.2018) für Maßnahmen im Rahmen des Operationellen Programms Österreich – Europäischer Meeres- und Fischereifonds 2014-2020“ (Stammfassung BMLFUW-LE.2.2.2/0035-II/2/2015 Stand 26.05.2015)
Die Bewilligende Stelle Gruppe Agrar
bietet im Rahmen der Umsetzung des Operationellen Programms Österreich „Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF) 2014 – 2020“ folgende Maßnahmen an:
⇒ Nächster Stichtag für die Auswahlverfahren aller Maßnahmen: 19.10.2018
F2.1.1 — Binnenfischerei
F2.2.1 — Innovation
F2.2.2 — Produktive Investitionen in der Aquakultur (gemäß Besonderer Teil ab Seite 21 der SRL Punkt 2.2.2)
♦ Förderantrag aktualisiert mit 18.04.2017 — Beispiel Kostenplausibilisierung
♦ Belegaufstellung
F2.2.3 — Humankapital und sozialer Dialog (Förderungsabwicklung BMLFUW)
F2.3.1 — Vermarktungsmaßnahmen
F2.3.2 — Verarbeitung von Fischerei und Aquakulturerzeugnissen
F2.4.1 — Datenerhebung (Förderungsabwicklung BMLFUW)
Antragsformulare mit Ausnahme der Maßnahme F2.2.2 sind bei der Förderungsabwicklungsstelle Gruppe Agrar auf Anfrage erhältlich.

Informations- und Publizitätsmaßnahmen EMFF
Nachstehend finden Sie Informationen und Anwendungsbeispiele für die Umsetzung der Publizitätsbestimmungen im Bereich des Europäischen Meeres- und Fischereifonds.
Hilfestellung bei der Beantragung von Fördermitteln - Europäischer Meeres- und Fischereifonds
Broschüre der Landwirtschaftskammer Österreich (LK) in Zusammenarbeit mit dem Ländlichen Fortbildungsinstitut (LFI)

Richtlinien zur Umsetzung von spezifischen Fördermaßnahmen in Tirol
Die Gruppe Agrar ist Abwicklungsstelle für folgende spezifische Fördermaßnahmen in Tirol:
Beihilfe zum Ankauf von Zuchttieren
Richtlinien gemäß § 9 des Tiroler Landwirtschaftsgesetzes, LGBl. Nr. 3/1975, für die Gewährung von Beihilfen zum Ankauf von hochwertigen Zuchttieren nach Verordnung (EG) Nr. 1408/2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU auf De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor.
Betriebssicherungsprämie für kleine und kleinste Bergbauernbetriebe 2015-2020
Richtlinien gemäß § 9 des Tiroler Landwirtschaftsgesetzes Nr. 3/1975 für die Gewährung einer Betriebssicherungsprämie für Kleinbetriebe 2015-2020 nach Verordnung (EG) Nr. 1408/2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU auf De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor.
Förderung der Tiroler Landwirtschaft aus Landesmittel
Richtlinie gemäß des Tiroler Landwirtschaftsgesetzes, LGBl. Nr. 3/1975, zur Förderung der Tiroler Landwirtschaft aus Landesmittel, Beihilfe Nr. SA.48555/2017/XA nach Verordnung (EG) Nr. 702/2014 (Gruppenfreistellungsverordnung/Agrar)
Förderung der Wohnraumbeschaffung für land- und forstwirtschaftliche Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer
Richtlinie gemäß § 9 des Tiroler Landwirtschaftsgesetzes, LGBl. Nr. 3/1975 über die Förderung der Wohnraumbeschaffung für land- und forstwirtschaftliche Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer
Zuschuss zu Kontrollkosten für Biobetriebe
Richtlinien gemäß § 9 des Tiroler Landwirtschaftsgesetzes, LGBl. Nr. 3/1975, zur Gewährung eines Zuschusses zu den Kontrollkosten für die Biobetriebe, Beihilfe Nr. SA.41337/2015/XA nach Verordnung (EG) Nr. 702/2014 (Gruppenfreistellungsverordnung/Agrar)
Zuschuss zu Versicherungsprämien zum Schutz vor Sturmschäden
Richtlinien gemäß § 9 des Tiroler Landwirtschaftsgesetzes, LGBl. Nr. 3/1975, für die Gewährung eines Zuschusses zu den Versicherungsprämien zum Schutz vor Sturmschäden an Gewächshäusern in der Landwirtschaft, Beihilfe Nr. SA.40676 (2015/XA) nach Verordnung (EG) Nr. 702/2014 (Gruppenfreistellungsverordnung/Agrar)
Zuschuss zum Einstieg in die Produktion von Speisefischen
Richtlinien gemäß § 9 des Tiroler Landwirtschaftsgesetzes, LGBl. Nr. 3/1975, für die Gewährung eines Zuschusses zum Einstieg in die Produktion von Speisefischen in Tirol, Beihilfe Nr. SA.41474(2015/XF) nach Verordnung (EG) Nr. 1388/2014 (Gruppenfreistellungsverordnung Fischerei)
Tiroler Fördertransparenzgesetz
Der Tiroler Landtag hat in seiner Sitzung am 7. November 2012 das Tiroler Fördertransparenzgesetz beschlossen. Entsprechend diesem sind ab 1.1.2013 Landesförderungen über einem Betrag von 2.000,-- Euro pro Förderart mit dem vollständigen Namen bzw. der Bezeichnung der juristischen Person, der Postleitzahl, der Art und Höhe der Förderung, der Gesamtinvestitionssumme sowie der gewährten Kredite jährlich dem Landtag bekannt zu geben und auf der Landeshomepage zu veröffentlichen.
Pro Förderart und Jahr wird ein Förderbericht von den Dienststellen erstellt und der Gruppe Agrar für eine koordinierte Veröffentlichung auf deren Landeshomepage bereitgestellt. Nach zwei Jahren werden die Berichte gelöscht.

Weiterführende Informationen
zum Agrar-Umweltprogramm ( ÖPUL), zur Ausgleichszulage Berggebiete/Benachteiligte Gebiete ( AZ) sowie zu Direktzahlungen ( DZ)
finden Sie auf der Homepage des Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ( BMLFUW)
Landeskulturfonds - Kredite und Darlehen
Europäische Kommission - Landwirtschaft und Ländliche Entwicklung