Rund ein Viertel der Fälle von psychischen Krisen passiert am Wochenende und an Feiertagen: Um betroffenen Menschen in diesen akuten Phasen besser beistehen zu können hat die Landeszielsteuerungskommission (LZK) des Tiroler Gesundheitsfonds die Einführung eines Psychosozialen und Psychiatrischen Krisendienstes beschlossen. „Dieses Angebot startet im Herbst 2019 in Nordtirol. Das Krisenteam besteht aus einer Psychiaterin oder einem Psychiater und einer psychiatrisch geschulten diplomierten Pflegeperson. In Osttirol steht eine derartige Krisenberatung bereits zur Verfügung“, berichtet Gesundheitslandesrat Bernhard Tilg als LZK-Vorsitzender.
Angehörige werden begleitet
Von Freitag 16.30 Uhr bis Montag 8 Uhr und an Feiertagen von 7 Uhr bis zum darauf folgenden Tag um 8 Uhr ist damit die rasche Verfügbarkeit professioneller Hilfe zur Erstabklärung, Krisenintervention sowie zur individuell benötigten Weiterbehandlung ganzjährig gewährleistet. „Die Leitstelle Tirol vermittelt entsprechende Fälle an den vom Landeskrankenhaus Hall getragenen Krisendienst. Sollte eine telefonische Intervention nicht ausreichen, erfolgt ein Einsatz vor Ort. Dabei geht es um die Einschätzung akuter Selbst- und Fremdgefährdung, um Deeskalation, um Beratung und Unterstützung aller Beteiligten, einschließlich von Polizei und Rettungsdienst. Gegebenenfalls wird eine weiterführende Behandlung eingeleitet und begleitet. Überhaupt wird die Planung des weiteren Vorgehens unterstützt. Gleichzeitig erfolgt die Begleitung der Angehörigen“, fasst LR Tilg zusammen.
Keine Medikamente, keine „Parere“
Der Krisendienst, der selbst keine „Zwangseinweisung“ von PatientInnen vornimmt, arbeitet eng mit den ambulanten und stationären Diensten der regional zuständigen psychiatrischen Einrichtungen zusammen. „Außerdem bietet der Psychosoziale und Psychiatrische Krisendienst Unterstützung bei der Planung des weiteren Vorgehens, sofern keine stationäre Aufnahme eines Klienten notwendig ist. Das bedeutet, es wird Hilfe im Bereich Terminvereinbarung mit Fachärzten und Ambulanzen oder beispielsweise bei der Organisation von sozialer Unterstützung angeboten, da eine hervorragende Vernetzung in der psychosozialen Landschaft gegeben ist sowie umfassend Information über selbige“, so LR Tilg. Der Krisendienst verabreicht allerdings keine Medikamente, kann keine „Parere“, also ärztliche Gutachten für eine Zwangseinweisung, ausstellen und ersetzt auch nicht den Sprengel- und Amtsarzt.
Gemeinsam mit der TGKK
Das Projekt Psychosozialer und Psychiatrischer Krisendienst Nordtirol der Landeszielsteuerungskommission ist als zweijähriger Probebetrieb mit begleitender Evaluierung konzipiert. Die jährlichen Kosten von rund 350.000 Euro werden von Seiten des Landes Tirol und den Sozialversicherungsträgern zu jeweils 50 Prozent getragen. „Ich bedanke mich ausdrücklich bei der Tiroler Gebietskrankenkasse mit Obmann Werner Salzburger dafür, dass es gemeinsam gelungen ist, diesen Krisendienst ins Leben zu rufen“, schließt LR Tilg.