Im Rahmen der Überarbeitung des stationären Regionalen Strukturplanes Gesundheit (RSG) wurde vom Planungspartner EPIG GmbH unter anderem auch das bestehende Leistungsangebot sowie der erwartete Versorgungsbedarf im Bezirkskrankenhaus St. Johann ausführlich analysiert. Bei jedem Schritt und jeder Maßnahme steht die nachhaltige Gewährleistung einer weiterhin optimalen Patientenversorgung im Zentrum des Reformprozesses.
Im Zuge einer umfassenden Analyse hat sich grundsätzlich gezeigt, dass an den Standorten in St. Johann und Kufstein eine sehr gute Versorgung vorhanden ist, es allerdings – auch aus personeller Sicht (fachärztliches und pflegerisches Personal) – zunehmend zu einer Herausforderung wird, kleinteilige Strukturen aufrecht zu erhalten. „Wie bisher wird die Versorgung von Kindern aus den Bezirken Kitzbühel und Kufstein bei komplexeren Fällen am LKH Innsbruck erfolgen. Jenes Leistungsspektrum, das aus medizinischer Sicht sinnvollerweise in einem Bezirkskrankenhaus behandelt werden soll, soll hingegen auch weiterhin dezentral angeboten werden“, so Gesundheitslandesrat Bernhard Tilg der festhält, dass die derzeitige Überarbeitung des RSG ein offener Prozess ist und die bisherigen Planungsvorschläge des Planungspartner EPIG in sogenannten Häusergesprächen diskutiert werden, unter anderem auch die Anpassung des Leistungsangebotes in der akutstationären Versorgung von Kindern und Jugendlichen an den erwarteten Bedarf am BKH St. Johann und BKH Kufstein. Der Planungspartner geht im Bereich der Kinderheilkunde mittelfristig von einem Bedarf von ca. 20 Betten aus und regt an darüber nachzudenken, in welcher Form die Kinderversorgung in den Bezirken Kitzbühel und Kufstein in Hinkunft in einer besser abgestimmten Form sichergestellt werden kann. Eine Bündelung der stationären Kinderversorgung einschließlich Kinderintensivversorgung wird vorgeschlagen.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach dem Österreichischen Strukturplan Gesundheit, der bundesweit Strukturqualitätsregeln vorgibt und das medizinische Leistungsgeschehen eines Krankenhauses bestimmt, die operative Versorgung von Kindern (beispielsweise Blinddarmoperationen oder unfallchirurgische bzw. orthopädische Versorgung) grundsätzlich auch zukünftig in Krankenhäusern ohne ausgewiesene Kinderabteilung möglich ist. Damit im Zusammenhang steht die Notwendigkeit der Einbindung von Konsiliar- bzw. Liaisonärzten für Kinderheilkunde. Hingegen sollen spezifische Fälle, die einer stationären Aufnahme auf einer Kinderabteilung bedürfen (wie schwere akute Infekte) an einem Standort mit einer Kinderabteilung behandelt werden.
Besonders wichtig für beide Bezirke ist die Sicherstellung der ambulanten Kinderversorgung in enger Abstimmung mit dem niedergelassenen Bereich. Hierzu wird es Abstimmungen mit der Sozialversicherung und der Ärztekammer benötigen.
Es werden daher im weiteren Planungsprozess mit beiden Bezirken Diskussionen über eine nachhaltige Sicherstellung einer qualitätsvollen Kinderversorgung zu führen sein.